Unter ihrem Namen nächtigte sie laut Strafantrag in München und Salzburg in Hotels, besuchte Ärzte und Fitnessstudios. Schaden: Rund 26.000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ein knappes Jahr lang sorgte die Salzburgerin, der Gutachter eine Persönlichkeitsstörung attestierten, bis zum April 2004 beim ÖSV für gehörige Verwirrung. Die Rechnungen über die beanspruchten Leistungen landeten nicht nur im Briefkasten des Skiverbandes, sondern wurden Katja Wirth nach Hause ins Ländle geschickt. Allein im Münchner Hotel Holiday Inn” soll die bisher unbescholtene, beschäftigungslose Frau um 1.700 Euro genächtigt haben. Sie mietete sich zwei teure Audis, lieh sich Skier und Skibekleidung aus und wollte unter Wirths Namen den Führerschein machen (Schaden: 1.000 Euro). In der Mozartstadt ließ sie sich von einem ORF-Team für einen geplanten Beitrag für Sport am Sonntag” ablichten. 22 schwere, gewerbsmäßige Betrugsdelikte warf ihr die Staatsanwaltschaft vor.
Der mutmaßliche Schwindel flog auf, als sich die Skilehrer-Anwärterin 2004 im Salzburger Unfallkrankenhaus einer Knieoperation unterziehen wollte. Der Arzt schöpfte Verdacht und hat bei mir zu Hause angerufen”, schilderte die echte Skirennläuferin, die heuer im Gesamtweltcup den 31. Rang erreichte und interessehalber in den Gerichtssaal gekommen war. Ich wollte sehen, wie mein Double aussieht”, sagte sie am Rande der Verhandlung. Eine Ähnlichkeit zwischen der Beschuldigten und der attraktiven Wirth besteht nicht.
Wie die Salzburgerin überhaupt auf die Idee kam, in die Rolle der ÖSV-Läuferin zu schlüpfen? Irgendwer hat gesagt, dass ich ihr ähnlich sehe. Da habe ich mich hineingeredet und bin aus dem Schlammassel nicht mehr herausgekommen”, schilderte sie Richter Torpier mit Tränen in den Augen. Zum Tatzeitpunkt bestand zwar laut Gutachten Zurechnungsfähigkeit, diese sei aber durch ihre Persönlichkeitsstörung erheblich beeinträchtigt. Der Richter legte der Frau die Fortsetzung einer Therapie nahe. Als Milderungsgrund gab Torpier unter anderem an, dass die Mutter der Beschuldigten einen Teil des Schadens bereits beglichen hat.
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