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Steuerreform: Neue Immo-Abschreibungen bringen Regierung 400 Mio.

Immo-Abschreibung: 400 Mio. Mehreinnahmen durch neue Regeln und damit zehn Mal höhere Zusatzbelastung
Immo-Abschreibung: 400 Mio. Mehreinnahmen durch neue Regeln und damit zehn Mal höhere Zusatzbelastung ©APA
Der Gesetzesentwurf zur Steuerreform birgt so manche Überraschungen. Eine Maßnahme, die bisher in der Öffentlichkeit wenig Beachtung gefunden hat, erweist sich als einer der größten Geldbringer bei der Gegenfinanzierung: Die geplanten "Anpassungen bei der Immobilienabschreibung" sorgen für 400 Mio. Euro an Mehreinnahmen. Das ist das Zehnfache dessen, was die Erhöhung der Grunderwerbsteuer bringt.
Eckpunkte der 5-Mrd.-Reform
Schnüffeln in privaten Haushalten
Kassenzettel-Beleg-Pflicht für Kunden

Die Änderungen bei den Gebäudeabschreibungen sehen vor, dass im Bereich der Vermietung und Verpachtung der Grundkostenanteil von 20 auf 40 Prozent erhöht wird. Damit sind für Gebäude nur mehr Anschaffungskosten von 60 Prozent abschreibbar. Bisher erfolgte der Ansatz für Grund und Boden bei Grundstücken, bei denen für das Gebäude ein Afa-Satz von 1,5 oder 2 Prozent die Basis war, grundsätzlich pauschal mit einem Fünftel.

Im betrieblichen Bereich – egal ob Büro, Fabrik etc. – werden die Abschreibung auf 2,5 Prozent vereinheitlicht und für zu Wohnzwecken vermietete Firmengebäude der jährliche Afa-Satz von 2 auf 1,5 Prozent gesenkt. Damit wächst die Abschreibungsdauer von 50 auf 66,7 Jahre.

Vorgesehen ist auch eine Verlängerung des Verteilungszeitraums für Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwendungen – von 10 auf 15 Jahre. Instandsetzungskosten bei Wohngebäuden sind derzeit im außerbetrieblichen Bereich zwingend auf zehn Jahre verteilt abzusetzen. Gleiches gilt für an Dritte zu Wohnzwecken vermietete Betriebsgebäude. Instandhaltungsaufwendungen können im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf Antrag ebenfalls über 10 Jahre verteilt abgesetzt werden. Diese Verteilungszeiträume sollen nunmehr einheitlich auf 15 Jahre verlängert werden, wobei diese Verlängerung ab 2016 auch für bereits laufende Zehntelabsetzungen für Instandsetzungsaufwendungen angewendet werden soll.

400 Mio. Mehreinnahmen durch neue Regeln

Alle diese Änderungen, die von der SPÖ eingebracht wurden, ergeben laut den Gesetzeserläuterungen zur Steuerreform rund 400 Mio. Euro an Mehreinnahmen jährlich.

“Grundstückswert”

Neuigkeiten gibt es auch bezüglich der Grunderwerbsteuer, die öffentlich ziemlich viel Staub aufgewirbelt hat. Bei privaten Schenkungen und Erbschaften, deren Wert künftig nicht mehr nach dem günstigen dreifachen Einheitswert der Immobilien, sondern nach dem Verkehrswert berechnet wird, soll es einen Abschlag von 30 Prozent geben. Dieser neue Wert – Verkehrswert minus 30 Prozent – werde per Verordnung festgelegt und heiße künftig “Grundstückswert”, kündigte am Donnerstag Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) an.

Damit reduziert sich die zu zahlende Steuer weiter. Eine Reduktion ergibt sich auch, wenn die Schenkung bzw. das Erbe unter mehreren Begünstigten geteilt wird. Die neue Regelung sieht grundsätzlich vor, dass bei Vermögensteilen unter 250.000 Euro ein Steuersatz von 0,5 Prozent zur Geltung kommt. Für Werte zwischen 250.000 und 400.000 Euro soll es einen Steuersatz von zwei Prozent geben, alles über 400.000 Euro soll künftig mit 3,5 Prozent besteuert werden.

Die zusätzlichen Einnahmen, die diese Änderung bringen soll, sind verglichen mit den “Anpassungen” bei den Abschreibungen ziemlich gering. Laut den Erläuterungen zu den Gesetzen steigen die Einnahmen der Grunderwerbssteuer 2016 nur um 25 Mio. Euro, 2017 um 37 Mio., 2018 um 39 Mio. 2019 um 41 Mio. und 2020 um 43 Mio. Euro. Das gesamte Aufkommen an GrESt betrug im Kalenderjahr 2014 circa 865 Mio. Euro. Im Schnitt der Jahre 2017 bis 2019 wird mit der Steuerreform ein Zielwert von “mindestens 900 Mio. Euro” jährlich angepeilt. (APA)

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