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Steuerreform: Finanzpolizei soll in privaten Haushalten schnüffeln dürfen

Nicht nur der "Pfuscher", auch sein Auftraggeber soll sich in Zukunft strafbar machen.
Nicht nur der "Pfuscher", auch sein Auftraggeber soll sich in Zukunft strafbar machen. ©VOL.AT/Hartinger
Das verstärkte Vorgehen gehen Steuerbetrug und Pfusch, welches in der geplanten Steuerreform verankert ist, trifft nicht nur Gewerbe, sondern auch Private. Ihnen drohen bis zu 2.180 Euro Strafe.
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Bei der Schwarzarbeit soll in Österreich künftig kein Auge mehr zugedrückt werden. Denn die Initiative der Regierung zur Bekämpfung von Betrug und Steuerhinterziehung zielt auch auf private Haushalte ab.

Finanzpolizei beim Häuslebauer

So steht vor allem die Schwarzarbeit außerhalb der Nachbarschaftshilfe beim privaten Hausbau im Fokus. Hier soll die Finanzpolizei ausdrücklich berechtigt werden, Kontrollen beim Häuslebauer durchzuführen. Die geplante Änderung zielt darauf ab, dass sich nicht nur die schwarzabeitende Person strafbar macht, sondern auch der, der die Arbeit in Auftrag gibt. Strafen bis zu 2.180 Euro sind hier vorgesehen.

Bauarbeiter sollen keinen Barlohn mehr bekommen

In diesem Zusammenhang ist auch eine weitere Änderung am Bau zu sehen, die der Bekämpfung des Lohnsteuermissbrauchs dienen soll. Denn in Zukunft soll es eine Verpflichtung zur unbaren Auszahlung der Arbeitslöhne geben – “bar auf die Hand” wäre verboten.

So sollen fiktive Lohnzahlungen und Schwarzlohnzahlungen – und dadurch entstehende Lohnsteuer-Ausfälle – hintangehalten werden, hofft die Bundesregierung. (en)

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