Steuerliche Neuregelung im Vereinsrecht vereinbart
Steuerliche Entlastung
Mit der nunmehr erzielten Regelung kann ein Verein, dessen Einkünfte sich von Jahr zu Jahr stark unterscheiden (z.B. aufgrund einer Großveranstaltung), seinen Freibetrag über einen Zeitraum von zehn Jahren kumulieren. In der Praxis bedeutet dies, dass ein bei solchen Veranstaltungen erzielter Gewinn auf 10 Jahre verteilt ausgeglichen wird und damit der Verein von der Körperschaftssteuer befreit wird, sofern der Gesamtbetrag nicht überschritten wird.
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OTS0016 2007-07-15/10:30
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