“Vor 90 Jahren hat sich Österreich mit dem Bundes-Vefassungsgesetz einen stabilen rechtlichen Rahmen gegeben, dessen pluralistisches Demokratieverständnis bis heute nichts an Gültigkeit und Aktualität eingebüßt hat”, sagte Mennel. Die Verfassung habe mit ihren Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und des Föderalismus einen wesentlichen Beitrag zur Erfolgsgeschichte der Zweiten Republik geleistet. Allerdings habe die Verfassung auch einen ständigen Anpassungsbedarf. Die Lissabon-Begleitnovelle sei ein gutes Beispiel dafür, dass die Modernisierung des rechtlichen Fundaments unseres Staates zügig angegangen werden sollte, so Mennel.
Die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Bundesrat und Landtagen auf der Grundlage der neuen Bestimmungen der Bundesverfassung im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon wurden in einem Gespräch mit Bundesratspräsident Martin Preineder erläutert. Preineder hob hervor, dass die neuen Rechte des Bundesrates ganz wesentlich auch auf die engagierten Forderungen des Vorarlberger Landtages zurückgehen.
Das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) wurde am 1. Oktober 1920 von der Konstituierenden Nationalversammlung beschlossen. Es im Bundesgesetzblatt unter Nr. 1 kundgemacht und trat in den wesentlichen Teilen am 10. November 1920 in Kraft. Das österreichische B-VG ist somit eine der ältesten heute noch in Geltung stehenden Verfassungen Europas.
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