Sterbehilfe in Österreich verfassungsrechtlich verbieten?

Vor allem ÖVP-Seniorenvertreter wollen, dass das Sterbehilfe-Verbot auch verfassungsrechtlich verankert wird. Im Regierungsprogramm heißt es, dass eine Kommission dazu eingerichtet werden soll. Ist das notwendig? Schon jetzt ist die Sache im Strafgesetzbuch (§ 78) geregelt: „Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.”
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Frage des Tages vom Dienstag
Ist das Antreten der Christenpartie CPÖ mit Ewald Stadler bei der EU-Wahl eine Bereicherung?
- Ja – 19 Prozent
- Nein – 81 Prozent
(VOL.AT)
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