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Stellungnahme zum Sozialzentrum Bartholomäberg

Die Gemeindevertretung von Vandans nimmt Stellung zum Sozialzentrum Bartholomäberg
Die Gemeindevertretung von Vandans nimmt Stellung zum Sozialzentrum Bartholomäberg ©Alexander Stoiser
Die Gemeinde Vandans nimmt Stellung zum Sozialzentrum Bartholomäberg. Die Gemeindevertretung besteht auf der Einhaltung der vertraglichen Vereinbarung vom 11. Jänner 2001.

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung standen einmal mehr Beratungen zum “Sozialzentrum Bartholomäberg” auf der Tagesordnung. Wie bereits in der Sitzung am 19. September 2013 hat die Gemeindevertretung von Vandans nun neuerlich darauf bestanden, dass die im Jahre 2001 mit den Gemeinden der Außerfratte abgeschlossene Vereinbarung eingehalten wird.

Im Folgenden der Wortlaut der Vereinbarung: »Sollten die Vertragsparteien zukünftig einvernehmlich die Meinung vertreten, dass der Bedarf nach der Errichtung eines weiteren Sozialzentrums besteht, welches vorwiegend den Bürgern der beteiligten Gemeinden zur Verfügung stehen soll, verpflichten sich die Vertragsparteien auch zukünftig, gemeinsam vorzugehen und gemeinsam, wiederum dem Bevölkerungsschlüssel der einzelnen Vertragsparteien entsprechend, erforderliches Grundeigentum zu erwerben.« (Zusatz zum Kaufvertrag vom 11. Jänner 2001, abgeschlossen zwischen den Gemeinden Schruns, Bartholomäberg, Silbertal, St. Anton im Montafon, Tschagguns und Vandans.)

Wenig, beziehungsweise kein Verständnis konnte in diesem Zusammenhang der Haltung der Pfarre Bartholomäberg sowie jener der Diözese entgegen gebracht werden. Diese weigern sich, den für die Errichtung des Sozialzentrums benötigten Grund an die Gemeinden der Außerfratte zu verkaufen. Sie sind lediglich bereit, diesen ein befristetes Baurecht einzuräumen. “Es geht ja nicht darum, auf besagtem Grund irgendein finanziell interessantes oder einkommensträchtiges Wohn- oder Geschäftsobjekt zu errichten”, so Bürgermeister Burkhard Wachter unmissverständlich, “sondern um die Errichtung eines weiteren Sozialzentrums, welches vorwiegend den Bürgern der Gemeinden Schruns, Tschagguns, Bartholomäberg, St. Anton im Montafon, Silbertal und Vandans zur Verfügung stehen soll.”

Abgesehen von der Tatsache, dass das Bestreben, nämlich alle Sozialzentren im Montafon auf dieselbe Rechtsgrundlage zu stellen, durchaus seine Berechtigung hat und schon Sinn ergibt, stellt die “Baurechts-Variante” die wohl teuerste Variante für die Gemeinden der Außerfratte ohne Nachhaltigkeit dar. (Anmerkung: Während das Land Vorarlberg den Grunderwerb durch die genannten Gemeinden mit Bedarfszuweisungen in Höhe von 25 % unterstützen würde, gibt es zur “Baurechts-Variante” keine finanziellen Zuwendungen des Landes).

Dass mit Ausnahme der Gemeinde Vandans alle beteiligten Gemeinden der Außerfratte auch eine teuere “Baurechts-Variante” akzeptieren, stößt angesichts der tristen Finanzsituation in allen Gemeinden der Talschaft in der Gemeindevertretung Vandans ebenso auf völliges Unverständnis. “Wenn es in der Gemeinde Bartholomäberg keine Möglichkeit gibt, ein geeignetes Grundstück für ein neues Sozialzentrum käuflich zu erwerben, muss zwangsläufig in einer anderen Gemeinde des Außermontafons nach einem solchen gesucht werden”, so das abschließende Resümee der Gemeindevertretung von Vandans.

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