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Steirischer Arzt wegen falscher Behandlung von Patientin vor Gericht

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Ein steirischer Arzt musste sich am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Dem Mediziner wurde vorgeworfen, eine Frau, die sich bereits wund gelegen hatte, nicht richtig behandelt zu haben. Der 60-Jährige fühlte sich allerdings keiner Schuld bewusst.

Der praktische Arzt aus der Oststeiermark hatte eine Frau betreut, die privat zur Pflege untergebracht war. Als er einen kleinen roten Fleck in der Nähe des Steißbeins entdeckte, regte er an, eine Spezialmatratze zu besorgen, außerdem verschrieb er eine Salbe. Die Patientin, die an Alzheimer und Epilepsie litt, war zwar nicht dauerhaft bettlägerig, verbrachte aber doch viel Zeit im Liegen.

Dier Hautrötung vergrößerte sich und begann auch, sich weiter zu verändern. Die Betreuerin, die noch eine zweite Frau pflegte, erklärte, sie könne keinen Verband an dieser Stelle wechseln. “Das Problem war, dass sie gesagt hat, sie kann bei so etwas nicht hinschauen”, so der medizinische Gutachter. Der Hausarzt versuchte mit seiner Frau als Assistentin, die Stelle mit einem Skalpell abzutragen. Ohne jegliche Betäubung – “die Frau spürt nichts”, so seine Begründung. Die Patientin krümmte sich bei der Behandlung aber so stark zusammen, dass er den Eingriff nicht beenden konnte. “Warum kann das nicht doch wegen der Schmerzen gewesen sein?”, warf der Gutachter ein.

Tatsächlich wurde die offene Stelle immer schlimmer, und ein anderer Arzt wies die Frau schließlich ins LKH Deutschlandsberg ein, wo sie operiert wurde. “Spätestens, als die Pflegerin gesagt hat, sie will keine Verantwortung mehr übernehmen, hätte er sie ins Krankenhaus einweisen müssen”, war der Gutachter überzeugt. Diesen wollte der Angeklagte als Sachverständigen ablehnen, doch das Gericht blieb bei dem Mediziner. Der Hausarzt fühlte sich von Anfang an keiner Schuld bewusst: “Ich würde es heute ganz gleich machen wie damals”, erklärte der.

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