Start für Verkauf von legalem Hanf in Trafiken

Der Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass der Verkauf von Cannabisblüten mit einem THC-Gehalt von höchstens 0,3 Prozent der Tabaksteuer unterliegt und dem Tabakmonopolgesetz unterstellt ist, womit der Verkauf nur in Trafiken erlaubt ist.
Cannabis-Bundesverband plant rechtliche Schritte gegen Verkauf von legalem Hanf in Trafiken
"Wir sind bereit, bis zum Höchstgericht zu gehen, um auch diesen Monopol-Spuk zu beenden", so Verbandsobmann Klaus Hübner am Montag in einer Aussendung. Der neu gegründete Österreichische Cannabis-Bundesverband (ÖCB) hat dazu im April ein Gutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer vorgelegt, der festhielt, dass legal handelbare Cannabisblüten zwar der Tabaksteuer unterliegen, "jedoch eindeutig kein Gegenstand des österreichischen Tabakmonopols" seien. Das Finanzministerium hat in der Vergangenheit mehrfach betont, dass das Gutachten nichts an der Rechtslage bzw. der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung verändere.
(APA/Red)
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