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Start für Hauptanmeldezeit für städtische Kindergärten in Wien

Die Hauptanmeldezeit für Wiener städtische Kindergärten startet am 1. November.
Die Hauptanmeldezeit für Wiener städtische Kindergärten startet am 1. November. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Am 1. November beginnt erneut die Hauptanmeldezeit für die städtischen Kindergärten in Wien. Eltern, die im Kindergartenjahr 2026/27 einen Platz für ihr Kind in einem städtischen Kindergarten wünschen, können sich im kommenden November und Dezember online registrieren.

Der Zeitpunkt der Anmeldung während der Hauptanmeldezeit für städtische Kindergärten in Wien spielt keine Rolle. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach bestimmten Kriterien, wie etwa der Berufstätigkeit der Eltern oder der Berücksichtigung von Geschwisterkindern. Eltern erhalten Ende März Informationen zur Zuteilung der städtischen Kindergartenplätze. Weitere Infos gibt es hier.

Hauptanmeldezeit für städtische Kindergärten in Wien läuft bis Ende des Jahres

"Der Kindergarten ist die erste Bildungseinrichtung: Hier bekommen unsere Jüngsten das Rüstzeug für die weitere Bildungslaufbahn und erlernen die Grundlagen für das Zusammenleben in der Gesellschaft", so Wiens Bildungsstadträtin Bettina Emmerling. "Die Hauptanmeldezeit von 1. November bis 31. Dezember ermöglicht den Eltern und auch den städtischen Kindergärten die zeitgerechte Planung für das nächste Kindergartenjahr", betont Karin Broukal, Abteilungsleiterin der Stadt Wien-Kindergärten.

Nummer für Anmeldung in einem privaten Kindergarten

Bevor ein Kind in einem privaten Kindergarten einen Platz für die elementare Bildung anmelden kann, wird eine Kund*innen-Nummer aus dem Verzeichnis der Wiener Kindergartenkinder benötigt. Diese Nummer lässt sich ebenfalls online unter der Website beantragen. Bei der Anmeldung für einen Platz in einem städtischen Kindergarten wird dem Kind diese Kund*innen-Nummer automatisch zugewiesen.

Verpflichtendes Kindergartenjahr in Österreich

In Österreich sind alle Kinder im Jahr vor dem Schulbeginn verpflichtet, eine elementare Bildungseinrichtung zu besuchen. Diese Regelung, bekannt als "Kindergartenpflicht", betrifft Kinder, die vor dem 2. September des jeweiligen Jahres fünf Jahre alt werden und ihren Hauptwohnsitz in Wien haben.

Zentrale Informationsplattform für Kindergartensuche

Die zentrale Informationsplattform ermöglicht es Eltern, sich umfassend über alle verfügbaren Kindergärten, Kindergruppen, Tageseltern und Horte in Wien zu informieren. Auf der Plattform sind sowohl private als auch öffentliche elementare Bildungseinrichtungen verzeichnet. Für jeden Standort stehen detaillierte Informationen wie Adresse, Öffnungszeiten, das Angebot an Gruppen, Kontaktmöglichkeiten sowie direkte Links zur Registrierung zur Verfügung. Zudem vermitteln Bilder Eindrücke der Einrichtungen, beispielsweise von Gruppenräumen, Gärten oder Außenansichten.

(Red)

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