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Stadtvertretung vor wichtigen Beschlüssen

Über Investitionen am Karren sollen zukünftig Aktionäre entscheiden.
Über Investitionen am Karren sollen zukünftig Aktionäre entscheiden.
Vergabe der Baumeisterarbeiten für Polizeigebäude. Seilbahngesellschaft als AG?

Dornbirn. Am heutigen Donnerstagabend stehen eine Reihe von wichtigen Beschlüssen auf dem Programm der Stadtvertretungssitzung. Wichtigster Tagesordnungspunkt ist die Vergabe der Baumeisterarbeiten für das neue Polizeigebäude beim Bahnhof. Ein Thema ist auch eine mögliche Umwandlung der Seilbahngesellschaft in eine AG.

Die Vergabe der Baumeisterarbeiten für das Polizeigebäude dürfte nur Formsache sein, da die Stadtvertretung den Baubeschluss längst gefasst hat. Finanziert wird das voraussichtlich sechs Millionen teure Projekt von der Stadt, die es nach der Fertigstellung an das Innenministerium vermietet. In einer nicht öffentlichen Sitzung berät das Stadtparlament auch über den Ankauf vom Grundstücken.

Seilbahngesellschaft

Diskutiert wird auch über die Umwandlung der Dornbirner Seilbahngesellschaft in eine Aktiengesellschaft. Wenn die Stadtvertretung grünes Licht dafür gibt, kann die städtische Vertretung in der Gesellschaft einer Änderung zustimmen. „Der eigentliche Beschluss muss dann in der Hauptversammlung der Gesellschaft mit einer qualifizierten Mehrheit von allen Gesellschaftern gefasst werden“, so der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Seilbahngesellschaft, Vizebürgermeister Martin Ruepp.

Die Dornbirner Seilbahngesellschaft hat derzeit mehr als 500 Gesellschafter, die Stadt Dornbirn hält mit über 50 Prozent die Mehrheit. Der Aufsichtsrat befürwortet die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, weil gewisse geschäftliche Abläufe einfacher durchzuführen sind. So könnte eine derzeit allerdings nicht geplante künftige Kapitalaufstockung wesentlich günstiger und einfacher bewerkstelligt werden. Die endgültige Entscheidung fällt allerdings die Hauptversammlung auf ihrer Sitzung am 15. Mai. Für die Gesellschafter, die aus allen Bevölkerungsschichten stammen, würde sich bei einer Umwandlung in eine AG nichts ändern, verspricht Ruepp. Mehr Kompetenzen erhält der Aufsichtsrat. Der Geschäftsführer müsste alle fünf Jahre neu bestellt oder seine Amtszeit verlängert werden.

Zur Dornbirner Seilbahngesellschaft gehören die Karrenseilbahn, der Lanklift und die „Dornbirner Hütte“ auf dem Bödele, der Skilift im Ebnit und auch der Campingplatz, der derzeit neu gebaut wird.

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