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Stadtschulrat untersagt Betrieb von Saudi-Schule in Wien-Landstraße

Der Stadtschulrat beschloss das Aus für die Saudi-Schule
Der Stadtschulrat beschloss das Aus für die Saudi-Schule ©APA (Sujet)
Mit Ende des Schuljahres 2014/15 untersagt der Wiener Stadtschulrat der  "Saudi School Vienna" in Wien-Landstraße die Schulführung. Die Einrichtung habe weder eine Lehrerliste vorgelegt noch die Schulleitung angegeben, hieß es in einer Aussendung.
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“Deshalb kann die Führung einer Privatschule nicht gewährt werden”, hieß es aus dem Stadtschulrat.

Schule im Fokus des Stadtschulrats

Die Schule wird bereits wegen einer anderen Angelegenheit vom Stadtschulrat geprüft: In einem dort verwendeten Geschichtsbuch sollen Weltverschwörungstheorien und Judenhetze enthalten sein. Dieses Verfahren laufe aber noch, so die Schulbehörde: Bis Ende des Jahres muss die Saudi-Schule eine gerichtlich beeidete Übersetzung der Lehrmaterialien vorlegen.

“Saudi School Vienna”: Lehre auf Saudiarabisch

Die “Saudi School Vienna” ist keine konfessionelle Einrichtung, an der der österreichische Staat die Lehrerkosten übernimmt, sondern wurde vom Staat Saudi-Arabien gegründet. Es wird dort auf arabisch gelehrt, und es gilt auch nicht der österreichische, sondern im wesentlichen der saudiarabische Lehrplan. Allerdings muss die Schule zusätzlich mit dem Unterrichtsministerium vereinbarte Statuten einhalten, wie das etwa auch bei Montessorischulen der Fall ist. Sie verfügt noch über ein unbefristetes Öffentlichkeitsrecht: Die Schüler erhalten also gültige Zeugnisse und können ihre Schulpflicht absolvieren, ohne dafür jedes Jahr eine Externistenprüfung ablegen zu müssen.

Betrieb aus formalen Gründen untersagt

Die Untersagung der Schulführung hat formale Gründe: Die Schule hat trotz Aufforderung nicht angezeigt, wer Direktor ist und welche Lehrer dort unterrichten. Der Betrieb dürfe aber bis zum Ende des Schuljahrs weitergeführt werden, da keine Gefahr im Verzug sei, so der Stadtschulrat. Eine sofortige Schließung ist nur bei einer Gefährdung der “Gesundheit oder Sittlichkeit der Schüler” möglich. Die Schule hat vier Wochen Zeit, Rechtsmittel zu ergreifen.

(apa/red)

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