Dabei fuhren Polizeiautos, die mit Kameras ausgestattet waren, den Rasern nach und filmten sie, um ihnen danach ihre Fahrweise vor Augen führen zu können.
Das Problem dabei: Durch die Ostöffnung seien rund ein Drittel bis 40 Prozent der angehaltenen Personen Ausländer gewesen, so Major Wolfgang Langer von der Landesverkehrsabteilung. Diese könnten jedoch nicht belangt werden.
Daher wünscht sich Langer dringend eine Ausweitung des Vollstreckungsabkommens, das bisher nur mit Deutschland besteht. Dieses Abkommen würde es ermöglichen, Organmandate über 70 Euro in die Heimatländer der Lenker innerhalb der EU nachzuschicken.
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