Zum einen werden die Gebühren für den Betrieb von Gastgärten für das laufende Jahr um die Hälfte reduziert. Zum anderen sollen Gastronomen in Anlehnung an die Erweiterung der Gastgartenflächen im Sommer diese auch in der Wintersaison bis Ende Februar in vollem Umfang kostenfrei nutzen können. Die Regelung gilt nach Rücksprache mit der Stadt überall dort, wo es möglich ist, und sobald die vom Gesundheitsministerium verordneten Schutzmaßnahmen eine Öffnung der Gastronomie erlauben. Außerdem werden Standbetreiberinnen und -betreibern die Entgelte für die Abhaltung von Wochenmärkten im Jahr 2020 um drei Monate vollständig erlassen. Und schließlich werden jenen Vereinen, die für Trainingszwecke städtische Einrichtungen nutzen, ebenfalls nur die Hälfte der anfallenden Gebühren verrechnet.
Wie Bürgermeister Michael Ritsch betonte, leiden wie viele vor allem die Gastwirte sehr unter den strengen Schutzvorkehrungen im Zuge der Covid-19-Pandemie: „Wir erleben bereits den zweiten Lockdown in diesem Jahr, der unter anderem die Gastronomie hart trifft. Maßnahmen der öffentlichen Hand, den leidtragenden Betrieben unter die Arme zu greifen, sind ein Gebot der Stunde.“
Der unter anderem für Wirtschaft zuständige neue Stadtrat Florian Rainer meint: „2020 war die Abhaltung der beliebten Wochenmärkte ca. einen Monat lang nicht möglich. Wir sehen es als unsere Verpflichtung, die betroffenen Standbetreiber/-innen zu unterstützen, damit sie mit möglichst geringem Schaden durch die Krise kommen.“ Und Sport-Stadtrat Michael Felder ergänzt: „Aufgrund der behördlich notwendigen Sperren von Hallen etc. können Kinder, Jugendliche und Erwachsene diese Trainingsmöglichkeiten zumindest zeitweise gar nicht nutzen. Für mich ist klar, dass sich das auch auf die Gebührenvorschreibung durch die Stadt auswirken muss
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