Staatsanwaltschaft will Vorwürfe gegen SOS-Kinderdorf prüfen
Die OStA Graz hat die Fachaufsicht für die Klagenfurter Anklagebehörde. Als solche wolle sie die Staatsanwaltschaft der Kärntner Landeshauptstadt anweisen, die Vorwürfe erneut zu prüfen, so der "Falter". Die Causa soll laut Leitner jedenfalls eine berichtspflichtige Strafsache werden. Die Staatsanwälte in Klagenfurt müssen die Oberstaatsanwaltschaft in Graz über wesentliche Verfahrensschritte informieren. Denn es bestehe ein besonderes öffentliches Interesse, die Vorwürfe aufzuklären.
Nach Bericht über Vorwürfe
Die Wiener Wochenzeitung "Falter" hatte am Dienstag über schwere Vorwürfe gegen die Einrichtung berichtet: So sollen Kinder und Jugendliche über Jahre hinweg misshandelt, eingesperrt und nackt fotografiert worden sein, die Causa sei unter den Teppich gekehrt worden. Die Vorwürfe, die zumindest auf die Jahre 2008 bis 2020 zurückgehen, wurden in einer Studie festgehalten, die SOS-Kinderdorf selbst in Auftrag gegeben hatte. Die Ergebnisse wurden aber bis heute nicht veröffentlicht.
SOS-Kinderdorf wies am Mittwoch erneut Vorwürfe zurück, dass man die Vorfälle unter den Teppich gekehrt habe: "Nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Jahr 2020 wurde eine umfassende Bearbeitung eingeleitet." Man habe sich von Führungskräften getrennt und die Vorwürfe "mit Hilfe externer Unterstützung umfassend aufgearbeitet". Die Studie sei nicht zur Veröffentlichung vorgesehen gewesen, sondern Teil eines internen Aufarbeitungsprozesses.
(APA)
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