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Staat kassiert weniger aus Einbruchsbeute

Das Bild aus der Überwachungsanlage der Raiffeisenbank in Doren ©Polizei
Den spektakulärsten Coup landete die Vorarlberger Einbrecherbande am 3. Februar 2013 in Doren.
Details zum Bankomat-Raub in Doren

Mit einem Traktor rissen drei Männer in der Raiffeisenbank einen Bankomat aus der Verankerung, transportierten den Geldschrank ab und stahlen daraus nach den gerichtlichen Feststellungen 30.000 Euro. Die Unterländer Bande wurde für rund 60 Einbruchsdiebstähle mit einer Gesamtbeute von 150.000 Euro verantwortlich gemacht.

Dafür wurde der heute 30-jährige Haupttäter 2014 rechtskräftig zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Als Untersuchungshäftling gelang ihm bei einem Lokalaugenschein am Pfänder die Flucht. Während seiner viermonatigen Flucht verübte er Raubüberfälle.

Schadenersatz

Über ein anderes Mitglied der Einbrecherbande wurde 2014 am Oberlandesgericht Innsbruck rechtskräftig wegen gewerbsmäßig schweren Einbruchsdiebstahls eine Haftstrafe von 24 Monaten verhängt, davon acht Monate unbedingt. Die Beute des jungen Serieneinbrechers betrug nach Ansicht der Richter 9500 Euro. Dieser Betrag wurde 2015 am Landesgericht Feldkirch für verfallen erklärt. Er wurde damit dazu verpflichtet, dem Staat 9500 Euro zu bezahlen. Denn Verbrechen sollen sich nicht lohnen. Verfallsbeträge sind jedoch dann doch nicht an die Republik abzuführen, wenn die Opfer entschädigt wurden.

Im Vorjahr überwies der Vorarlberger der Bank in Doren als Schadenersatz 10.000 Euro. Dennoch habe er dem Staat den vollen Verfallsbetrag von 9500 Euro zu bezahlen, beschloss in erster Instanz ein Richter des Landesgerichts. Weil der Täter mit der Bank nur die Ansprüche eines von mehreren Einbruchsopfern befriedigt habe.

Beschwerde erfolgreich

Dagegen erhob der anwaltlich von German Bertsch vertretene Einbrecher mit Erfolg Beschwerde. In zweiter Instanz hat das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) nun die offene Forderung des Staates von 9500 Euro nachträglich um 6500 auf 3000 Euro verringert. 6500 Euro habe ja der Anteil seiner Beute aus dem Einbruch in die Bank betragen, heißt es im OLG-Beschluss. 3000 Euro als Beute aus anderen Einbrüchen habe er noch nicht an die betroffenen Opfer zurückbezahlt.

Komplizen

Der Bank hat der Einbrecher 10.000 Euro zukommen lassen, obwohl dort sein Beuteanteil nur 6500 Euro betrug. Dennoch hat er der Bank nicht zu viel bezahlt, da er zivilrechtlich für den gesamten Schaden von 30.000 Euro haftet. Den Differenzbetrag von 3500 Euro kann er nur von seinen Komplizen zurückfordern.

(Seff Dünser / NEUE)

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