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St.-Fridolins-Gasse: Unechte Einbahn auf Probe

Die St.-Fridolins-Gasse war ursprünglich nur für Ziel- und Quellenverkehr gedacht.
Die St.-Fridolins-Gasse war ursprünglich nur für Ziel- und Quellenverkehr gedacht. ©Marktgemeinde Rankweil
Zur Verkehrsberuhigung tritt in der St.-Fridolins-Gasse in Rankweil ab 15. September 2013 eine unechte Einbahn in Kraft. Darunter versteht man das Verbot zur Durchfahrt einer Straße, Ziel- und Quellenverkehr ist erlaubt.

Notwendig ist diese Maßnahme aufgrund zunehmenden Durchzugsverkehrs zwischen Montfortstraße, Stiegstraße und Alemannenstraße. Wie lange die Regelung aufrecht bleibt, ist noch offen.

Die St.-Fridolins-Gasse ist eine reine Erschließungsstraße. Sie verfügt über keine Gehsteige, was aufgrund des steigenden Durchzugsverkehrs inzwischen eine Gefahrenquelle für Fußgänger darstellt. Die unechte Einbahn gilt daher rechtzeitig zu Schulbeginn. Um die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen, hat die Marktgemeinde Rankweil die Regelung jedoch vorerst auf ein Jahr beschränkt. Dann werden die Auswirkungen der unechten Einbahn auf die die Verkehrssicherheit nochmals geprüft. Von diesem Ergebnis hängt ab, ob die unechte Einbahn weiterhin aufrecht bleibt.

Über 50 Prozent Durchzugsverkehr
Die Marktgemeinde Rankweil hatte im Jahr 2012 Besch & Partner beauftragt, Vorschläge zur Eindämmung des steigenden Verkehrs in der St.-Fridolins-Gasse zu erarbeiten. Die daraufhin durchgeführte Verkehrszählung samt Kennzeichenanalyse hatte ergeben, dass mehr als die Hälfte der Fahrzeuge dem Durchzugsverkehr zuzurechnen sind. Anfang April 2013 fand ein Informationsabend für Anrainer statt, in dem Besch & Partner die Lösung einer unechten Einbahn vorgestellt hat. Der Vorschlag wurde von vielen Anrainern und dem Rankweiler Infrastrukturausschuss für gut befunden. Die endgültige Entscheidung für die unechte Einbahn fiel anschließend im Gemeindevorstand.

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