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SPÖ-Klassenversorgung

©APA (Sujet)
Gastkommentar von Johannes Huber. Die schwarz-blaue Sozialversicherungsreform wird zurecht kritisiert. Von roter Seite her gibt es dabei jedoch ein Glaubwürdigkeitsproblem: Die Extra-Kasse für die Gemeindebediensteten.

Das Sanatorium Hera in der Wiener Löblichgasse ist ein besonderes Spital: In den stationären Bereich aufgenommen werden Selbstzahler, Versicherte einer gewöhnlichen Sozialversicherung mit privater Zusatzversicherung – sowie Versicherte der „Krankenfürsorgeanstalt“ (KFA), der das Spital gehört, ohne eine solche Zusatzversicherung. Bei diesen Versicherten handelt es sich um Gemeindebedienstete. Geboten bekommen sie ganz offensichtlich viel: „Kurze Vormerkzeiten auch für große Operationen“, wie es auf der Website des Sanatoriums heißt. Und „Hotelstandard“ in den „modernen Komfortzimmern“.

Muss man neidisch werden? Nein, darum geht es nicht in diesem Text. Die Sache ist vielmehr die, dass diese Krankenfürsorgeanstalt für Mitarbeiter der Stadt Wien mit ihrem Sanatorium die Glaubwürdigkeit der SPÖ untergräbt. Und zwar im Zusammenhang mit der schwarz-blauen Sozialversicherungsreform: Zwar werden bei dieser Reform einige Träger zusammengelegt. Dabei geht es aber eher nur darum, den Einfluss schwarzer Arbeitgebervertreter zu stärken und abgesehen davon, einige Unterschiede zu erhalten: Arbeiter und Angestellte sind in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) getrennt von Selbstständigen und Beamten, die in jeweils eigenen Versicherungsanstalten verbleiben.

So gesehen könnte man von einem Dreiklassensystem sprechen. Genau genommen handelt es sich jedoch um vier Klassen: Gar nicht beachtet werden die 15 Krankenfürsorgeanstalten (KFA) in den Ländern, von denen die erwähnte für die Wiener Gemeindebediensteten die mit Abstand größte ist. Gut, die designierte SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner und ihre Genossinnen und Genossen habe dieses Versäumnis in einer Nationalratssitzung Ende Oktober kritisiert. Nicht erwähnt haben sie dabei jedoch, dass zum Beispiel für diese KFA die Stadt zuständig ist: Der Gemeinderat hat sie mit Beschluss vom 13. Jänner 1922 eingerichtet; und er ist es auch, der bis heute ihre Satzungen regelt.

Wien wird bekanntlich weder schwarz noch blau, sondern vor allem rot regiert. Also muss man sich schon fragen, warum die SPÖ auch im Jahr 2018 noch der Überzeugung ist, dass mit der Krankenfürsorgeanstalt eine eigenständige Krankenversicherung für einige Auserwählte nötig ist. Es widerspricht jedenfalls dem Gleichheits- und dem Gerechtigkeitsgedanken; ihnen zufolge dürfte es bei der Gesundheitsversorgung keinen Unterschied geben, zumindest von öffentlicher Seite her müssten alle die gleichen Standards genießen.

Genau dieses Prinzip wird durch die Krankenfürsorgeanstalten durchbrochen. Sie haben nämlich einen ganz entscheidenden Vorteil gegenüber den Gebietskrankenkassen bzw. der daraus entstehenden Gesundheitskasse für Arbeiter und Angestellte, Arbeitslose inklusive: Ihre Versicherten haben extrem sichere Jobs und können de facto nicht arbeitslos werden. Auch die Wiener KFA hat damit bestmögliche Beitragszahler und kann daher auch einiges anbieten – von einem Geburtenbeitrag (14,45 Euro) über ein Sonderwochengeld (162,79 Euro) und eine Stillprämie (1,45 Euro pro Tag) bis hin eben zum „Hotelstandard“ im eigenen Sanatorium Hera.

Johannes Huber betreibt den Blog dieSubstanz.at – Analysen und Hintergründe zur Politik

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