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SPÖ fürchtet "Massensterben" bei Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmer könnten bei den Fixkostenzuschüssen durch die Finger schauen.
Kleinstunternehmer könnten bei den Fixkostenzuschüssen durch die Finger schauen. ©APA/dpa-Zentralbild/Robert Michael (Sujet)
Die Regierung hat Unternehmen weitere finanzielle Hilfe durch Zuschüsse bei den Fixkosten angekündigt. Die SPÖ kritisiert nun, dass dabei jedoch kleinste Firmen potenziell durch die Finger schauen könnten.

In der Corona-Krise können Firmen bald auch Fixkostenzuschüsse beantragen. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt vom Umsatzausfall ab. Bei Umsatzausfällen über 80 Prozent bekommen Firmen bis zu 75 Prozent der Fixkosten oder bis zu 90 Mio. Euro aus öffentlichen Mitteln zurück.

Die SPÖ kritisiert, dass kleinste Firmen jedoch potenziell vom Fixkostenzuschuss ausgeschlossen seien und übt daran Kritik.

SPÖ: Neue Fixkostenzuschüsse können Kleinste auslassen

"Koste es was es wolle, gilt offenbar nur für die großen Betriebe", kritisierte SPÖ-Wirtschaftssprecher Matznetter am Freitag gegenüber der APA. "Viele Einpersonenunternehmen und Kleinstunternehmen werden vom Fixkostenzuschuss de facto ausgeschlossen." So drohe im Herbst ein "Massensterben" bei den Kleinsten, obwohl diese das "Rückgrat der österreichischen Wirtschaft" seien.

"Der Fixkostenzuschuss ist nach der Höhe des Umsatzausfalls gestaffelt und wird nur dann gewährt, wenn der Fixkostenzuschuss insgesamt mindestens 2.000 Euro beträgt", heißt es in der Verordnung. Der Fixkostenzuschuss ist auch nach der anteiligen Höhe des Umsatzausfalles gestaffelt. 25 Prozent Zuschuss gibt es bei einem Umsatzausfall von 40 bis 60 Prozent; 50 Prozent Fixkostenzuschuss bei einem Umsatzausfall von über 60 bis 80 Prozent und 75 Prozent bei einem 80-prozentigen bis totalen Umsatzausfall.

Weise eine Minifirma nun vor, dass sie im Zeitraum des Coronastillstands Fixkosten von 7.500 Euro und einen Umsatzausfall von 50 Prozent verzeichnet hat, so würde ein Fixkostenzuschuss von 1.850 Euro (75 Prozent von 7.500 Euro) berechnet werden, rechnen die Sozialdemokraten vor. Da die Summe aber unter dem Mindestbetrag von 2.000 Euro liegt, würde der Kleinstunternehmer durch die Finger schauen, kritisieren sie.

Erste Beantragungen ab 20. Mai möglich

Jedenfalls erfolgt die Beantragung über drei Tranchen, von denen die erste am 20. Mai beginnt. Die weiteren folgen im August bzw. November, teilte die Wirtschaftskammer (WKÖ) am Freitag mit. Demnach können Anträge nun auch durch die Berufsgruppe der Bilanzbuchhalter vorgenommen werden.

"Wir begrüßen sehr, dass die nunmehr knapp 5.000 Bilanzbuchalterinnen und Bilanzbuchhalter unseres Landes für ihre Kunden die Anträge auf Fixkostenzuschüsse stellen können", so Alfred Harl, Obmann des Fachverbands Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT) der WKÖ. "Sie haben das hierfür notwendige Fachwissen und vertreten hier die Interessen insbesondere der kleinstrukturierten, heimischen Betriebe."

(APA/Red)

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