Nachdem die ÖVP am Mittwochabend im Landtag die “Ehe für alle” abgelehnt hatte, postete die SPÖ auf Facebook umgehend das Abstimmungsverhalten einiger ÖVP-Abgeordneter – versehen mit dem Vorwurf der Diskriminierung. Das ging Sonderegger und der ÖVP zu weit.
Die SPÖ stellte etwa ein Foto von ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück ins Netz, neben dem zu lesen stand: “Roland trägt dazu bei, dass viele Menschen diskriminiert werden”. Darunter befand sich der in Großbuchstaben und Fettschrift gestaltete Aufruf “Sei nicht wie Roland!”. Landtagspräsident Sonderegger rügte die Aktion noch während der Landtagssitzung. Er sehe sie als “nicht sehr platziert” an, sagte er. Darüber hinaus sei sie der Würde des Parlaments nicht zuträglich.
SPÖ kritisiert Landtagspräsident
Das wiederum trieb SPÖ-Parteichefin Gabi Sprickler-Falschlunger die Zornesröte ins Gesicht. Die Kritik am Facebook-Posting der SPÖ stehe Sonderegger nicht zu. “Er hat damit ganz klar seine Kompetenzen überschritten und sich als einfacher Mandatar der ÖVP gegeben”, kritisierte sie. Eine von Sonderegger ausgesprochene Einladung zur Aussprache lehnte Sprickler-Falschlunger ab.
Frühstück ortet “Dirty Campaining”
Frühstück seinerseits sprach in einer Aussendung von “Dirty Campaining”. Er habe kein Problem damit, dass die SPÖ das Abstimmungsverhalten von ÖVP-Mandataren veröffentliche und kritisiere. “Die Behauptung der SPÖ, dass die VP-Abgeordneten durch dieses Abstimmungsverhalten Menschen diskriminieren, bringt das Fass allerdings zum Überlaufen”, stellte er fest. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe bereits festgestellt, dass die Beschränkung der Ehe für heterosexuelle Paare keine Diskriminierung darstelle. Die Zurückweisung der Einladung von Sonderegger nannte Frühstück eine “krasse Missachtung demokratischer Grundregeln”.
Dass die österreichische Regelung sehr wohl diskriminierend ist, könnte allerdings demnächst der Verfassungsgerichtshof (VfGH) feststellen. Im Oktober hat er eine amtswegige Prüfung jener gesetzlichen Bestimmungen eingeleitet, die für heterosexuelle Paare die Ehe und für homosexuelle Paare die eingetragene Partnerschaft vorsehen. Grundlage ist, dass (auch aufgrund von VfGH-Urteilen) gleichgeschlechtliche Paare verschiedengeschlechtlichen mittlerweile weitgehend gleichgestellt sind, dennoch aber unterschiedliche Rechtsinstitute weiterbestehen. Dies könnte eine unzulässige Diskriminierung im Hinblick auf die sexuelle Orientierung sein, so die Argumentation.
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