Spieler gegen Zuschauer: Die Details zum Vorfall in Rankweil

Beim Match HC Walter Buaba Rankweil 2 und SC Samina Hohenems 3 am Mittwoch (15. Jänner 2025) in Rankweil ist es zu einem folgenschweren Vorfall gekommen. Wie die Polizeidirektion Vorarlberg berichtet, wurde ein Zuschauer dabei durch den Stockschlag eines Spielers verletzt.
VOL.AT wurde sowohl ein Video von dem Vorfall, als auch die Straferkenntnis des Vorarlberger Eishockeyverbandes, die nach dem Vorfall ausgesprochen wurde, zugespielt. Das Video dürfen wir leider nicht mehr zeigen. Gegen den betreffenden Spieler des SC Hohenems wurde eine empfindliche Strafe verhängt.
Details zum Vorfall auf V+
Was in Rankweil vorgefallen ist:
Aus der Straferkenntnis des Vorarlberger Eishockeyverbandes (VEHV) geht hervor, dass gegen einen Spieler des SC Hohenems wegen eines Faustschlags gegen einen Gegenspieler eine "5 Minuten plus Spieldauer"-Strafe ausgesprochen wurde. Im Video, das der VOL.AT-Redaktion vorliegt, ist im Hintergrund zu sehen, wie danach die Situation eskaliert sein dürfte.
Unbeteiligten getroffen
Aus dem Polizeibericht des Vorfalls geht hervor, dass der Spieler mit einem Zuschauer an der Spielfeldbande in Streit geriet - Die Szenen im Video scheinen das zu bestätigen. Dieser Streit eskalierte, der Spieler schlug mit seinem Schläger in Richtung der Zuschauer und traf dabei einen am vorangegangenen Streit Unbeteiligten, der dadurch unbestimmten Grades verletzt wurde. Im Video ist ein Schlag mit dem Schläger zu erkennen, aber nicht wer oder wo derjenige getroffen wird. Das Spiel musste aufgrund der Vorkommnisse vorzeitig beendet werden, wird aber gewertet.
Sperre und Geldstrafe
Von Seiten des VEHV wurde gegen den Spieler eine unbedingte Sperre für den Rest der Saison und eine Geldstrafe von 500 Euro ausgesprochen. Es werde keine körperliche Interaktion zwischen Spielern und Zuschauern geduldet, so der Verband in seiner Begründung. Darüber hinaus halte man "aus general- und sozialpräventiven Gründen" eine Strafe im vorliegenden Ausmaß für erforderlich und angemessen. Der Strafrahmen (§ 34 DO) würde auch eine lebenslange Sperre ermöglichen.
Der Vorstand des VEHV wird in einer Sondersitzung bis zum 1. Februar 2025 eine zusätzliche bedingte Strafe diskutieren.
(VOL.AT)
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