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Spiel- und Freiraumplanung geht gestärkt in Runde 2

Bgm. Wolfgang Matt, Sozialplanerin Heike Sprenger, Vize-Bürgermeisterin Gudrun Petz-Bechter und Planungsstadtrat Thomas Spalt.
Bgm. Wolfgang Matt, Sozialplanerin Heike Sprenger, Vize-Bürgermeisterin Gudrun Petz-Bechter und Planungsstadtrat Thomas Spalt. ©Mathis Fotografie
Ergebnisse der Bürgerbeteiligung als Ausgangsbasis für Erarbeitung des Konzepts.

Feldkirch. Mit der Vorstellung der Ergebnisse der Online-Befragung im Jugendhaus Feldkirch wurde am Montag die Beteiligungsphase bei der Erstellung des aktualisierten Spielraumkonzepts abgeschlossen. Nun liegt der Fokus auf der Erarbeitung des Konzepts, das auf den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses, der städtebaulichen sowie der demografischen Entwicklung Feldkirchs in den vergangenen Jahren und auf den Vorgaben von Stadtentwicklungsplan (Step) und Räumlichem Entwicklungskonzept (Rek) aufbaut.

Zielsetzung und Maßnahmen

Im Step Feldkirch ist verankert, dass die Förderung der polyzentrischen Siedlungsstruktur wesentlich für die zukünftige Entwicklung ist. Es soll die Entwicklung verschiedener Quartiere gefördert werden, die eine räumliche und funktionelle Einheit bilden. Mit dem Herausbilden von Stadtteil-Subzentren soll der soziale Austausch in der Bevölkerung gesichert werden.

Und auch im Rek ist der Auftrag zur Aktualisierung des bestehenden Spielraumkonzepts als Maßnahme verankert. Diese Maßnahme dient dem Ziel, abwechslungsreiche und vielfältige Freizeit- und Erholungsangebote weiterzuentwickeln.

Wertvolles Planungsinstrument

Mithilfe des Spielraumkonzepts als mittelfristiges kommunales Planungsinstrument sollen die Feldkircher gut mit Spiel- und Freiräumen versorgt werden. Das Spielraumkonzept erfasst alle bereits bestehenden öffentlichen Spiel- und Freiräume und definiert darüber hinaus all jene Bereiche, in denen mittelfristig attraktive Standorte entstehen können und sollen.

Adaptierungen im nächsten Jahr

Noch in diesem Monat wird sich der Planungsausschuss der Stadt Feldkirch neuerlich mit dem vorliegenden Erstentwurf des Konzepts befassen. Im kommenden Jahr werden dann nicht nur die Nachbargemeinden, die Landesregierung und der Kinder- und Jugendanwalt konsultiert, sondern auch allfällige Adaptierungen des Konzeptentwurfs vorgenommen. Die überarbeitete Version wird im Anschluss der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.

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