Sperre gegen Mayer reduziert
Da aber weiterhin die Einstweilige Verfügung des Landesgerichtes Innsbruck vorerst bis 30. April 2005 aufrecht ist, muss die FIS den Salzburger Coach auch bei der WM in der kommenden Woche in Oberstdorf zulassen und akkreditieren.
Walter Mayer nahm das laut FIS bereits am vergangenen Dienstag gefällte Urteil gelassen zur Kenntnis. Eine zehnjährige Sperre gibt es laut FIS-Reglement ja nicht, sondern nur eine zweijährige. Aber anscheinend war das die Retourkutsche dafür, dass ich nicht zur Anhörung nach Oberhofen gekommen bin. Wenn ich dorthin gekommen wäre, hätten sie mich wohl nur für zwei Jahre gesperrt, vermutete Mayer, der weiter von seiner Unschuld überzeugt ist. Eigentlich darf ich überhaupt nicht gesperrt werden, weil ich mir ja nichts zu Schulden habe kommen lassen. Wir müssen jetzt schauen, wie es weitergeht, außerdem ist die Einstweilige Verfügung des Landesgerichts Innsbruck aufrecht.
Markus Gandler, ÖSV-Direktor für Langlauf und Biathlon, sah in dem FIS-Urteil einen Etappensieg für Mayer. Dadurch, dass die FIS jetzt von lebenslang auf zehn Jahre runtergegangen ist, werden die Karten für den Walter immer besser. Die FIS sieht anscheinend ein, dass sie einen Fehler in diesem Fall gemacht hat.
ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel schloss sich Gandlers Meinung an. Das Wesentliche ist, dass die FIS Unrecht hat, sonst hätte sie die Sperre nicht reduziert, erklärte der Tiroler, für den sich durch die Entscheidung des internationalen Ski-Verbandes im Grunde nichts verändert.
Die lebenslange Sperre war von der FIS im Zusammenhang mit der Blutbeutel-Affäre von Salt Lake City am 10. Mai 2003 verhängt worden, ohne Mayer anzuhören. Mayers Anwalt Mildner hatte wegen des lebenslangen Berufsverbots seines Mandanten am 20. November 2003 erfolgreich dagegen Klage eingebracht.
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