Seine Haftbeschwerde wurde vom Oberlandesgericht Innsbruck abgelehnt. Sperger soll als ehemaliger Vermögensberater Kunden- und Stiftungsgelder in Millionenhöhe veruntreut haben.
Bereits im Juli 2012 war eine regelrechte Flut von Ermittlungen gegen den Vermögensverwalter losgebrochen. Unter dem Titel „unlautere Geschäfte” wurden die Aktivitäten Spergers auch im Dunstkreis des FC Lustenau durchleuchtet. „Intransparente Geschäfte”, „Verdacht des Betrugs und der Untreue” und „Geldwäsche” lauteten die Verdachtsprämissen, welche die Kriminalisten auf die Spur des einst wichtigen Fussballfunktionärs führten. Für Dieter Sperger gilt die Unschuldsvermutung.
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