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Speditionskartell um ÖBB-Tochter RCA: Gebrüder Weiss zu 5 Mio. Euro-Strafe verurteilt

Gebrüder Weiss mit 5 Mio. Euro bestraft.
Gebrüder Weiss mit 5 Mio. Euro bestraft. ©VOL.AT/Roland Paulitsch
Das Kartellgericht hat gegen das 2010 aufgedeckte Speditionskartell Strafen in der Höhe von 17,5 Mio. Euro verhängt, davon entfallen 8,5 Mio. Euro auf die ÖBB-Gütersparte um die Rail Cargo Austria (RCA). Die Geldbußen richten sich gegen 30 Speditionsunternehmen, unter anderem wurde der Vorarlberger Logistikkonzern Gebrüder Weiss zu einer Strafe von 5 Mio. Euro verurteilt.
2010: Speditionskartell aufgedeckt
Das Schweigen der Speditionen

Der Logistikkonzern Gebrüder Weiss mit Stammsitz in Lauterach erklärte am Freitagnachmittag auf VOL.AT-Anfrage, aktuell keine Stellungnahme abgeben zu wollen.

8,5 Mio. Euro entfallen auf RCA

Die Geldbußen der ÖBB verteilen sich auf die Rail Cargo Austria AG, die 7,15 Mio. Euro zahlen muss, und die Rail Cargo Logistics-Austria GmbH, die mit 1,3 Mio. Euro büßt. Das sagte der Chef der Bundeswettbewerbsbehörde, Theodor Thanner, am Freitag in einem Interview mit der APA.

Nur geringe Geldbußen für zehn Unternehmen

Gegen zehn der 30 Unternehmen wurden lediglich geringe Geldbußen verhängt, weil sie im Kartell eine untergeordnete Rolle gespielt und mit der BWB kooperiert haben, geht aus einer am Freitag auf der Webseite der Behörde veröffentlichen Mitteilung hervor.

Deutsche Bahn bleibt als Kronzeuge straffrei

Die Gerichtsentscheidung fiel am 19. Dezember 2014. Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Straffrei blieb die Deutsche Bahn als Kronzeuge. Sie war mit ihrer Speditionstochter DB Schenker an Bord des Kartells, das bis 2007 die Preise abgesprochen hat. Die Unternehmen hatten dafür ein eigenen Gremium, die “Speditions-Sammelladungs-Konferenz” gegründet.

Kartell verstieß gegen EU-Wettbewerbsregeln

Ursprünglich wären die Firmen mit einer symbolischen Strafe davon gekommen, weil das Kartellgericht 2011 die Bußgeldanträge der BWB zunächst abgewiesen hatte. Es kam zum Schluss, dass es sich lediglich um ein erlaubtes inländisches Bagatellkartell gehandelt habe. 2013 hatte der EuGH dann aber entschieden, dass das Kartell aber gegen EU-Wettbewerbsregeln verstoßen hat.

Im März 2010 warf die Bundeswettbewerbsbehörde insgesamt 40 Spediteuren illegale Preisabsprachen vor und brachte den Fall beim Kartellgericht ein. Betroffen sind unter anderem die Gütertochter der staatlichen ÖBB Rail Cargo Austria und Großkonzerne wie Gebrüder Weiss und Logwin. Die mutmaßlichen Preisabsprachen betreffen den Preis und die Kundenaufteilung für den Transport von Stückgut in den Jahren 1994 bis 2007.

(APA)

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