AA

Spät auf Notrufe reagiert: Entlassung des Polizisten aufgehoben

Das Gericht entschied, dass die grausame Tat wohl auch dann geschehen wäre, wenn der Polizist sofort gehandelt hätte.
Das Gericht entschied, dass die grausame Tat wohl auch dann geschehen wäre, wenn der Polizist sofort gehandelt hätte. ©Steurer
Bundesverwaltungsgericht begnügt sich mit Geldstrafe: Polizist reagierte sehr spät auf Notrufe, als ein 38-Jähriger seine Kinder, seine Frau und sich selbst tötete.
Spät reagiert: Polizist freigesprochen
Eltern des Täters verklagen Republik

Von Seff Dünser/NEUE

Der Polizist in der Dornbirner Bezirksleitstelle hat im September 2017 nach mehreren telefonischen Notrufen eines Nachbarn erst nach 20 Minuten eine Polizeistreife zu einem Hohenemser Mehrparteienhaus geschickt. Dort hat ein 38-jähriger Familienvater zuerst seine zwei Töchter im Alter von vier und sieben Jahren erstochen und dann seine 33-jährige Gattin. Trotz seiner späten Reaktion wurde der von Bertram Grass verteidigte Polizist im Strafverfahren rechtskräftig vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen. Denn der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat, wie berichtet, die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Feldkirch zurückgewiesen. Damit wurde der erstinstanzliche Freispruch des Landesgerichts Feldkich vom Mai 2019 bestätigt.

Im Disziplinarverfahren hat gestern das Wiener Bundesverwaltungsgericht die in erster Instanz ausgesprochene Entlassung und die Suspendierung aufgehoben. Stattdessen wurde über den 49-Jährigen eine Geldstrafe von 8000 Euro verhängt. In erster Instanz hatte die Disziplinarkommission des Innenministeriums 2018 den beschuldigten Bundesbeamten entlassen.

Videokonferenz

Trotz der Corona-Krise hat das Wiener Bundesverwaltungsgericht am Montag die Disziplinarverhandlung durchgeführt. Daran nahmen der Beschuldigte und dessen Anwalt Grass im Bezirksgericht Bregenz per Videokonferenz teil. Schon am Dienstag wurde die schriftliche Entscheidung dem Anwalt des Beschuldigten zugestellt. Dagegen kann noch das Rechtsmittel einer außerordentlichen Revision am Verwaltungsgerichtshof in Wien erhoben werden. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat sich der Beschuldigte fahrlässig, aber nicht vorsätzlich falsch verhalten. Der angeklagte Polizist hat auch nach Ansicht der Richter im Strafverfahren weder seine Befugnis wissentlich missbraucht noch einen Schädigungsvorsatz gehabt.

Demnach hat der Beamte die Dringlichkeit der Notrufe unterschätzt. Der Polizist sei jedoch nicht untätig geblieben, sondern er habe abgeklärt, ob für den Täter tatsächlich ein Betretungsverbot für die Wohnung bestand. Und er habe versucht, mit dessen Gattin Kontakt aufzunehmen.

Die Vorsitzende des Feldkircher Schöffensenats sagte in ihrer Urteilsbegründung, die tödlichen Attacken wären wohl auch dann nicht mehr zu verhindern gewesen, wenn der Polizist schon nach dem ersten Notruf Kollegen zum Tatort beordert hätte.

(Red.)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Neue
  • Spät auf Notrufe reagiert: Entlassung des Polizisten aufgehoben