Sozialversicherung: Coronabedingte Rückstände werden fällig

Mit Ende März betrugen die Rückstände von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund von Corona in Summe 1,1 Mrd. Euro. Betriebe müssen die fehlenden Beträge aus dem Zeitraum Februar 2020 bis Mai 2021 bis Ende Juni begleichen.
"Ist dies aus Gründen der Unternehmensliquidität nicht möglich, gewährt die ÖGK Ratenzahlungen", teilte die Gesundheitskasse am Mittwoch mit.
Gesundheitskasse will Geld von Firmen bis Ende Juni zurück
Man wolle die Rückstände abbauen, ohne die Betriebe in ihrer Existenz zu gefährden, so die ÖGK. Die Ratenzahlungen seien in einem ersten Schritt bis 30. September 2022 möglich.
In den nächsten Tagen bekommen die Unternehmen eine erste Zahlungsinformation, die den Firmen einen aktuellen Überblick über ihre ausstehenden Beiträge geben soll. Eine tagesaktuelle Kontoinformation sei auf dem Kundenportal WEBEKU (webbasiertes Dienstgeberportal zur Beitragseinhebung) verfügbar, so die Gesundheitskasse. Ein elektronischer Antrag für ein Ratenansuchen stehe ab 1. Juni in dem Portal zur Verfügung.
Beiträge für Kurzarbeit von Ratenzahlung ausgenommen
Die Beiträge für Beschäftigte in Kurzarbeit, Risikofreistellung oder Absonderung seien allerdings von Stundungen bzw. Ratenvereinbarungen ausgenommen. "Sie sind verpflichtend bis zum 15. des auf die Beihilfenzahlung zweitfolgenden Kalendermonates zu entrichten. Erfolgt dies nicht, können Ratenansuchen nicht bewilligt werden", heißt es in der Aussendung.
(APA/Red)
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