“Ziel ist es, den Unternehmen praktische Alternativen zur Kündigung von bewährten Arbeitskräften anzubieten. Bei unseren Maßnahmen handelt es sich um Hilfestellungen für die Beschäftigten ebenso wie für die Unternehmen”, betonten nach dem Sozialpartnergipfel Landeshauptmann Sausgruber und Landesrat Rüdisser.
Die weltweite Finanzkrise hat auch Auswirkungen auf die Realwirtschaft Vorarlbergs. Schon heute sind nicht wenige Unternehmen dazu gezwungen, Anpassungen im Bereich der Personalkapazitäten vorzunehmen. Dabei besteht die Gefahr, dass wertvolle Mitarbeiter verloren gehen, die bei einem Aufschwung wieder dringend gebraucht werden, sagt Landesrat Rüdisser. Aus diesem Grund haben sich das Land Vorarlberg, die Vertreter von Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und der Industriellenvereinigung, des ÖGB Vorarlberg und des AMS auf weiterführende Maßnahmen verständigt, um die heimischen Unternehmen in ihrem Bemühen zu unterstützen, Kündigungen zu vermeiden, so Rüdisser.
Kündigungen möglichst vermeiden – Maßnahmenpaket
Als Ergebnis dieser Gespräche wurden vier Maßnahmen auf Schiene gebracht, die darauf abzielen, Alternativen zur Kündigung bereit zu stellen:
– Bildungskarenz plus: Die Maßnahme baut auf den Strukturen der bestehenden Bildungskarenz auf und ist eine attraktive Alternative zur Freisetzung von bewährten Personal, indem sie den Unternehmen erlaubt, bewährte Mitarbeiter während einer drei- bis zwölfmonatigen Karenzzeit kostengünstig weiterzubilden. Das AMS bezahlt den “Bildungskarenz plus”-Teilnehmern ein Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes. Die Kosten der Ausbildung trägt das Unternehmen, das Land Vorarlberg refundiert dem Unternehmen 50 Prozent der Ausbildungskosten, maximal jedoch 2.500 Euro pro Mitarbeiter.
– Die Kurzarbeit ist eine Alternative bei kurzfristigen Beschäftigungsschwankungen. Das bisherige Modell ist nach Ansicht der Gipfelteilnehmer deutlich flexibler zu gestalten und soll einen wesentlich unbürokratischeren Zugang haben. Ziel sollte es sein, diese Modellüberlegungen in einem Pilotversuch in Vorarlberg zu testen, wenn eine rasche bundesweite Umsetzung nicht möglich erscheint.
– Eine andere Maßnahme betrifft die Altersteilzeit. Die nicht geblockte Form der Altersteilzeitarbeit kann dazu beitragen, Personalanpassungen bei älteren Dienstnehmern im Unternehmen möglichst sozial verträglich zu gestalten. Die Arbeitszeit wird auf 40-60 Prozent der Normalarbeitszeit (Beschäftigungsausmaß mindestens 80 Prozent) reduziert. Der eintretende Einkommensverlust wird den Arbeitnehmern rund zur Hälfte vom Unternehmen ersetzt, das wiederum vom AMS eine Altersteilzeitbeihilfe erhalten kann, die die Kosten des Unternehmens zur Hälfte – bei Vornahme einer Ersatzeinstellung bis zur Gänze – abdeckt.
– Wenn eine Kündigung unvermeidbar ist, gibt eine weitere Maßnahme, die Arbeitsstiftung Vorarlberg, Aussicht auf Wiederbeschäftigung. Möglich wird der Eintritt in die Arbeitsstiftung dann, wenn das Unternehmen das “Eintrittsgeld in die Stiftung” in Höhe von 2.071 Euro übernimmt. Dafür kann das Unternehmen aber auch auf diese Arbeitskraft wieder zukommen, wenn es dem Unternehmen wirtschaftlich wieder besser geht.
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