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Sozialhilfe: Zuschüsse für Energiekosten und Kinder fixiert

Die Gelder werden im Laufe des Jahres fließen.
Die Gelder werden im Laufe des Jahres fließen. ©pixabay.com (Sujet)
Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsempfänger erhalten einen einmaligen Energiekostenzuschuss sowie Einmalzahlungen von 100 Euro pro Kind. Ein Antrag muss dazu nicht gestellt werden.

Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) bringt die wegen der Corona-Pandemie geplanten Kostenzuschüsse für Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsempfänger mittels Verordnung auf den Weg. Für das laufende Jahr wird damit ein einmaliger Energiekostenzuschuss von bis zu 100 Euro sowie Einmalzahlungen von 100 Euro pro Kind ermöglicht. Die Auszahlungen werden automatisch erfolgen - und zwar im Rahmen der von den Ländern verwalteten Auszahlung der Sozialhilfe, hieß es aus dem Ressort.

Kostenzuschüsse bei Sozialhilfe auf Weg gebracht

Einen genauen Auszahlungs-Zeitpunkt konnte man im Büro Anschobers am Mittwoch nicht nennen, da die Sozialhilfe in Kompetenz der Länder fällt. Fix ist, dass die Gelder im Lauf des Jahres fließen. Ein Antrag muss dazu nicht gestellt werden, Anspruchsberechtigte erhalten die Zuschüsse automatisch.

Insgesamt ist das Paket, das im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes Mitte November beschlossen wurde, 20 Millionen Euro schwer. "COVID-19 hat die finanzielle Lage für viele Menschen, denen es schon vor der Pandemie nicht wirklich gut gegangen ist, weiter verschlechtert. Der Anteil jener, die in den vergangenen zwölf Monaten eine Einkommensverschlechterung zu verzeichnen hatten, stieg von 15 Prozent im März 2020 auf über 20 Prozent im Juni", so Anschober am Mittwoch in einer Aussendung mit Verweis auf eine erste Auswertung von EU-SILC Rohdaten für 2020. "Wir müssen hier gegensteuern. Die Menschen dürfen nicht in eine verfestigte Armut abrutschen, sie sollen weiter am sozialen Leben teilhaben können", erklärte der Sozialminister.

(APA/Red)

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