Das sieht eine von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) erlassene Verordnung vor. In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland startet die nach wie vor freiwillige und kostenlose Sommerschule am 23. August, in den restlichen Ländern am 30. August.
Bei der Premiere im Vorjahr haben rund 24.000 Schüler teilgenommen. Allerdings war die Sommerschule damals noch auf das Fach Deutsch bzw. die Volksschulen, AHS-Unterstufen und Mittelschulen beschränkt.
Projekt soll 2021 breiter aufgezogen werden
Heuer soll das Projekt wesentlich breiter aufgezogen werden: Teilnehmen können Schüler, die dem Unterricht aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nicht ausreichend folgen können (außerordentliche Schüler) sowie Schüler bis zur neunten Schulstufe, die in Deutsch oder Mathematik Aufholbedarf haben. Dazu kommen Schüler ab der 9. Schulstufe, die "entweder einen Aufholbedarf in zumindest einem Pflichtgegenstand aufweisen" oder die bei einer über das Wesentliche hinausgehenden Vertiefung der Lehrinhalte unterstützt werden sollen. An Bildungsanstalten für Elementarpädagogik kann der Aufholbedarf auch im Erbringen bzw. Nachholen von Praktika bestehen.
Unterschied zwischen der Sommerschule im Pflichtschul- und im Oberstufenbereich: Für die jüngeren Kinder kann die Sommerschule auch standortübergreifend stattfinden. Die Oberstufenschulen können dagegen nur für ihre eigenen Schüler in den letzten beiden Ferienwochen aufsperren - Voraussetzung ist, dass sich mindestens acht Schüler dafür angemeldet haben.
Auf dem Programm der Sommerschule können Unterricht in den Pflichtgegenständen, "sprachsensibler" Unterricht unter Bezug auf Unterrichtsgegenstände, Bewegungseinheiten und die Arbeit an einem Sommerprojekt stehen. Unterrichtet wird in Gruppen von acht bis 15 Personen jeweils vier Stunden am Vormittag an ausgewählten Standorten. Wie im Vorjahr werden dafür primär Lehramtsstudenten eingesetzt, die dafür mindestens fünf ECTS-Punkte für ihr Studium erhalten. Unterstützt werden sie von Lehrern, die dafür Überstunden ausbezahlt bekommen.
Anmeldung bis 20. Mai möglich
Mit einer Anmeldung (bis 20. Mai möglich) wird die Teilnahme verpflichtend. Kinder, die dann nicht erscheinen, brauchen wie während des regulären Schuljahrs also einen Entschuldigungsgrund. Benotet werden die Schüler nicht. Wer allerdings aktiv am Unterricht teilgenommen hat, erhält eine Bestätigung darüber und kann damit auf eine bessere Beurteilung der Mitarbeit im kommenden Schuljahr hoffen.
(APA/Red)
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