Hat eine Firma aber eine Klimaanlage, so muss sie diese auch einschalten. Eine Verpflichtung, eine Duschmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, gibt es nicht. Handwaschbecken müssen aber vorhanden sein. Wenn aber ein Hitzekollaps droht, hat der Arbeitnehmer das Recht nach Hause zu gehen, so GPA-Rechtsexpertin Andrea Komar.
Rücksichtsvolle Arbeitgeber würden jedenfalls ihren Beschäftigten ausreichend antialkoholische Getränke zur Verfügung stellen und versuchen, zumindest mit Ventilatoren für ein wenig Kühle zu sorgen. Hilfreich wäre es auch, zusätzliche Arbeitspausen zu gewähren und die Bekleidungsvorschriften, sofern nicht sicherheitsrelevant, zu lockern.
(apa)
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