AA

So geht verantwortungsvolles Reisen in Coronazeiten

Gesundheitsminister Rudolf Anschober
Gesundheitsminister Rudolf Anschober ©APA/HELMUT FOHRINGER
Notwendige Vorkehrungen für Reisende und wichtige rechtliche Aspekte aus Konsumentenschutzsicht.
Urlauben am Gardasee - So ist die Lage
Seit Sonntag wieder Spanienreisen möglich
Auslandsreisen ohne arbeitsrechtliche Folgen

Nächsten Freitag beginnen in den östlichen Bundesländern die Sommerferien und damit die Urlaubssaison. Reisen in der EU ist wieder möglich. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) appellierte am Donnerstag, "sich sehr gut zu überlegen, wo und wie wir den Urlaub verbringen." Reisen ist erlaubt, solle aber "mit Verantwortung genossen" und die Grundregeln nicht vergessen werden.

"Virus ist nicht auf Urlaub"

Einmal mehr betonte der Minister, dass das "Virus weiter da und nicht auf Urlaub ist". "Es ist weiter gefährlich und unberechenbar", das zeige auch die weltweite Ausbreitung mit Rekordwerten. So gab es in der vergangenen Woche im Schnitt 150.000 Neuinfektionen pro 24 Stunden. Die Lage in Österreich selbst ist "sehr, sehr stabil". Am Donnerstag gab es 459 aktiv Erkrankte. "Das sollte uns aber nicht unvorsichtig und sorglos machen", riet der Gesundheitsminister. In Österreich gilt die Maskenpflicht ab kommender Woche nur mehr in Öffis und im Gesundheitsbereich. Die Situation hierzulande sei nunmehr auch "so günstig, dass man es sich leisten kann", sagte der Wiener Reise- und Tropenmediziner Herwig Kollaritsch. Allerdings könne sich das schnell ändern.

Reisen mit Risiko verbunden?

Vor dem Sommerurlaub müsse jeder selbst prüfen, "was ist das Reiseziel, ist damit ein Risiko verbunden, gleichgültig, ob es sich um Caorle, das Salzkammergut oder Wien handelt", mahnte Anschober. Die gelernten Hygiene- und Abstandsmaßnahmen müssen auch im Ausland eingehalten und große Menschenansammlungen vermieden werden. Mit ins Gepäck gehört auch der Mund-Nasen-Schutz. Mit diesem können laut Kollaritsch 80 Prozent der Infektionen verhindert werden.

"Ballermann ist das Schlimmste"

"Der sogenannte Ballermann ist das schlimmste, was ich in so einer Situation machen kann", warnte Anschober. Noch drastischer formulierte es Kollaritsch: "Meiden Sie Massenveranstaltungen. Der Ballermann ist das Tschernobyl des Epidemiologen", warnte der Experte. Wie man nicht erst seit Ischgl wisse, "haben Infektionsherde im Zusammenhang mit Reisetätigkeiten verheerende Auswirkungen", sagte der Mediziner. Er warnte vor sogenannten Superspreading-Events, bei denen einzelne Infizierte selbst symptomlos sind, aber viele anstecken. Das könne beispielsweise in Clubs, im Chor oder bei anderen engen Zusammenkünften mehrerer Menschen in geschlossenen Innenräumen passieren. "80 Prozent der Infektionen sind auf solche Events zurückzuführen. Bei Auslandsreisen soll man "nach wie vor auf der Hut sein, niemand kann sagen, ob und wann ein Superspreading-Event ausbricht", warnte Kollaritsch. Denn diese Ereignisse werden erst mit "Verzögerung detektiert", zwischenzeitlich kann "ein großer Schaden passieren". Bei den Infektionszahlen gebe es eine "blinden Fleck von einer Woche", man könne nie genau einschätzen, ob die Lage von vor einer Woche heute noch stabil sei. Außerdem habe die Vergangenheit gezeigt, dass sich Cluster immer wieder bilden können, viele sind Reiseassoziiert.

Maske auf Reisen mitnehmen

Im Urlaub solle man "die Maske auf jeden Fall mithaben, auch der virtuelle Babyelefant belastet das Reisegepäck nicht", sagte der Mediziner. Die Einhaltung des Abstands verhindert 80 Prozent der Ansteckungen. "Schützen Sie sich selbst effektiv", davon profitieren auch die Zuhausegebliebenen. Wer im Ausland erkrankt, müsse verantwortungsvoll handeln und keinesfalls auf eigene Faust zurückreisen. "Stellen Sie ihre eigenen Interessen in den Hintergrund", forderte Kollaritsch. Die Maßnahmen der lokalen Gesundheitsbehörden müssen auf jeden Fall befolgt werden, "sonst ist die Gefahr der Verschleppung viel zu groß". Freilich sei es kein "angenehmer Gedanke, 14 Tage irgendwo in häuslicher Quarantäne zu sein, aber die einzige Möglichkeit, verantwortungsvoll zu handeln", sagte der Mediziner.

Für Reisende nach Österreich sei "allen ins Stammbuch geschrieben", dass auch hierzulande "die Präventionsregeln gelten". Der Tropenmediziner riet Österreichurlaubern außerdem, sich auf jeden Fall gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) impfen zu lassen. Die geringen Erkrankungszahlen von 100 bis 150 Fälle pro Jahr in Österreich seien auf die hohe Durchimpfungsrate zurückzuführen. Heuer gebe es ein sehr starkes FSME-Jahr, bereits jetzt wurden 40 Fälle diagnostiziert, warnte Kollaritsch.

VKI: Pauschalreisen buchen

Maria Ecker, Bereichsleiterin Beratung beim Verein für Konsumenteninformation (VKI), hob konsumentenschutzrechtliche Vorkehrungen für Urlauber hervor. Neben Ländern mit Reisewarnungen der Stufe 5 oder 6 gilt weltweit ansonsten Stufe 4. Vor jeder Reise müsse der Einzelfall geprüft werden, riet Ecker, also wie ist die Lage an Ort und Stelle, gibt es Beeinträchtigungen etc.. Die Expertin empfahl Konsumenten, Pauschalreisen zu buchen, im Falle eines Stornos gibt es hier einen Ansprechpartner, bei Individualreisen sind es unterschiedliche, "hier muss ich mich mit der Fluglinie und dem Hotel auseinandersetzten", sagte Ecker, da seien "die Rechte wesentlich schwieriger durchzusetzen. Die Expertin empfahl auch auf jeden Fall eine Reiseregistrierung beim Außenministerium. Informationen erhalten Konsumenten auch bei der kostenlosen Reisehotline unter der Nummer 0800 201 211. Informationen zu Reisen in Europa gibt es unter reopen.europa.eu/de.

Arbeitsrechtliche Regeln für Auslandsreisen

Ob und unter welchen Bedingungen man als Arbeitnehmer im Ausland Urlaub machen darf und ob man nachher im Falle einer Coronavirus-Erkrankung um sein Gehalt fürchten muss, wurde in den letzten Wochen von Arbeitsrechtlern rege diskutiert. Das Arbeitsministerium hat sich am Mittwoch mit den Sozialpartnern getroffen um die Rechtslage zu konkretisieren.

Gemeinsam mit Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, ÖGB und Industriellenvereinigung kam das Ministerium zu dem Ergebnis, dass ein Arbeitnehmer sich in der Regel nicht sorgen müsse, nicht bezahlt zu werden, wenn er im Ausland Urlaub macht, sich an die dortigen Corona-Auflagen hält und dann an Covid erkrankt. "Sowohl beim Urlaub in Österreich als auch im Ausland gilt, hält man sich an die landesüblichen Covid-Vorsichtsbestimmungen, wird man in der Regel keine Probleme mit der Entgeltfortzahlung bekommen", heißt es in einer Aussendung des Ministeriums.

Keine Sicherung der Entgeltfortzahlung gebe es jedoch, wenn der Arbeitnehmer in einem Land mit Reisewarnungsstufe 5 oder 6 urlaubt, so das Ministerium. Dies gilt in der EU aktuell für Schweden, Großbritannien und Portugal sowie für die italienische Region Lombardei und für das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfahlen. Ein Entlassungsgrund liege im Falle einer Erkrankung aber nicht vor. Generell kann der Arbeitgeber "eine Reise ins Ausland nicht verbieten oder als Entlassungsgrund heranziehen", so das Ministerium.

Bei einem Urlaub in Österreich sei die Entgeltfortzahlung durch das Epidemiegesetz gesichert. Ab Donnerstag soll es auf der Ministeriums-Homepage ein Handbuch mit den konkretisierten Regeln geben.

Ein anschließendes Gesetz brauche es aber nicht mehr, da das Handbuch nur eine Klarstellung sei, sagte ein Ministeriumssprecher zur APA. "Wir haben die bestehenden Regeln so ausgelegt, dass alle klar wissen, was sind die Spielregeln", sagte der Sprecher.

(APA)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Reise
  • So geht verantwortungsvolles Reisen in Coronazeiten