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So geht es nach der EU-Wahl weiter

Das ist der Fahrplan nach der EU-Wahl am 25. Mai 2014.
Das ist der Fahrplan nach der EU-Wahl am 25. Mai 2014. ©APA
Nach den Europawahlen, die vom 22. bis 25. Mai 2014 stattfinden, werden zahlreiche Entscheidungen getroffen: Unter anderem wird über die Besetzung des EU-Kommissionspräseidenten entschieden werden.
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Hier einen Überblick über die wichtigsten voraussehbaren Ereignisse:

Wer wird EU-Kommissionschef?

Zwei Tage nach dem Ende der Europawahl treffen sich am Dienstagabend, dem 27. Mai, in Brüssel die Staats- und Regierungschefs der EU zu einem informellen Abendessen. Dort wird neben der Ukraine-Krise vor allem die Frage besprochen, wer EU-Kommissionschef wird. Erwartet wird noch keine Entscheidung, sondern nur ein Sondieren der Lage. Großbritannien und Ungarn haben Widerstand gegen die vom Parlament vorgeschlagenen Spitzenkandidaten, den Konservativen Jean-Claude Juncker und den Sozialdemokraten Martin Schulz, angekündigt. Sie könnten aber mit einer qualifizierten Mehrheit überstimmt werden, Deutschlands Rolle gilt als entscheidend. Kanzlerin Angela Merkel hat ebenso wie EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy betont, dass nicht automatisch Juncker oder Schulz zum Zug kommen.

Neue Fraktionen im EU-Parlament

Zwischen 5. und 17. Juni konstituieren sich die bestehenden Fraktionen für das neue EU-Parlament – dabei könnten sie zahlreiche Neuzugänge von bisher nicht im Parlament vertretenen Abgeordneten erhalten. Dazu gehört etwa die Partei M5S von Beppe Grillo in Italien, die laut Prognosen künftig 19 Sitze einnimmt und sich nach Spekulationen der Fraktion der Europäischen Linkspartei (GUE) anschließen könnte. Auch können sich neue Fraktionen bilden: Um als solche am 1. Juli in Straßburg ins neue Parlament einzuziehen, müssen zumindest 25 Abgeordnete aus sieben Staaten ihre Absicht bis zum 23. Juni bei der Parlamentsdirektion deponieren. Eine neue Rechtsfraktion bilden wollen etwa einige Parteien rund um die französische Front National, die niederländische PVV und die FPÖ.

Nach EU-Wahl: Posten werden neu besetzt

Einen Monat nach der Wahl, am 26. und 27. Juni, treffen sich die Staats- und Regierungschefs erneut in Brüssel zu einer formellen Sitzung des Europäischen Rates. Dabei könnte bereits die Entscheidung über den Vorschlag der Staaten für den Kommissionspräsidenten getroffen werden. Dieser wird dann an das Parlament übermittelt, dessen Zustimmung er braucht. Wahrscheinlich stellen die EU-Staats- und Regierungschefs die Weichen für eine Paketlösung: Bis Jahresende müssen nämlich auch die Posten des EU-Ratspräsidenten, der EU-Außenbeauftragten und des Parlamentschefs neu besetzt werden.

Das neu gewählte Europaparlament

Am 1. bis 3. Juli trifft sich das neu gewählte Europaparlament in Straßburg zu einer konstituierenden Sitzung. Dabei wählen die Abgeordneten einen Nachfolger für Schulz, den bisherigen Parlamentspräsidenten, sowie dessen Stellvertreter. Auch wird je nach Stärke der Fraktionen die Besetzung der Ausschüsse gewählt und deren Vorsitzende bestimmt. Besonderes Gedränge dürfte es dabei um einflussreiche Gremien wie den Wirtschafts- und Währungs- oder den Binnenmarktausschuss geben.

Plenarwoche des Parlaments von 14. bis 17. Juli

In der Straßburger Plenarwoche des Parlaments vom 14. bis 17. Juli könnte, wenn bis dahin bereits der Vorschlag des Europäischen Rates vorliegt, bereits über den EU-Kommissionspräsidenten abgestimmt werden. Er braucht im EU-Parlament eine absolute Mehrheit von mindestens 376 der 751 Abgeordneten. Die europäischen Parteifamilien haben sich in einem Abkommen darauf geeinigt, den EU-Spitzenkandidaten der stärksten Fraktionen zum Kommissionschef zu wählen. Werden die vom Parlament vorgeschlagenen Kandidaten von den Mitgliedsstaaten in ihrem Vorschlag übergangen, haben die Europaabgeordneten Widerstand und eine Blockade angekündigt.

Ab Juli: Zusammenstellung der Kommission

Gelingt die Wahl des Kommissionspräsidenten im Juli, dann kann dieser über den Sommer bereits mit der Zusammenstellung seiner Kommission beginnen. Er muss sich dabei eng mit den Mitgliedsstaaten abstimmen, die jeder einen Kommissar stellen dürfen und ihre Wunschkandidaten bei ihm deponieren. Wer welchen Posten in der neuen EU-Kommission bekommt, liegt ausschließlich in der Zuständigkeit des neuen Kommissionschefs.

Frühestens bei der ersten Plenarsitzung des Europaparlamentes nach der Sommerpause im September könnte das EU-Parlament über die neue EU-Kommission abstimmen. Zuvor müssen sich die Kommissarskandidaten in Anhörungen den Europaabgeordneten stellen. Dabei wurden in der Vergangenheit immer wieder Kandidaten abgelehnt. 2004 verhinderten die Abgeordneten etwa den Italiener Rocco Buttiglione, der wegen seiner erzkonservativen Ansichten unter Beschuss geraten war. 2009 scheiterte die bulgarische Ex-Außenministerin Rumjana Schelewa am Widerstand der Abgeordneten wegen Bedenken über ihre Kompetenz. Die Amtszeit der aktuellen Kommission von Jose Manuel Barroso läuft am 31. Oktober aus.

(APA/Red)

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