So ein Mist!
Wer zuletzt lacht …: Es ging in der Verhandlung in Wien um dubiose Geldflüsse rund um eine Deponie in Gerasdorf bei Wien. Am Ende der zähen Aufdeckungsarbeit rund um mit Sperr- und Sondermüll versetzten Bauschutt verließ doch tatsählich ein Beamter lächelnd den Verhandlungssaal. Er wurde rechtskräftig freigesprochen. Seine Kollegen erhielten hingegen wegen Geschenkannahme bedingte Haftstrafen zwischen drei und fünf Monaten. Der 51jährige Deponieleiter, der auch Untreue zu verantworten hatte, fasste acht Monate auf Bewährung aus.
Die Transportunternehmerin, die sich durch die Abfertigung von letzlich 60 “gezuckerten Fuhren” eigenen Angaben zufolge pro Fahrt 1.800 Schilling erspart hatte, erhielt wegen Bestechung drei Monate bedingt sowie eine unbedingte Geldstrafe von 160.000 Schilling aufgebrummt.
“Sie waren die Urheberin des Ganzen”, meinte Richter Karlheinz Seewald dazu in der Begründung. Die 50jährige bat um Bedenkzeit, ihre Strafe ist somit nicht rechtskräftig.
Ein anderes Spedititions-Paar kam mit zwei bzw. drei Monaten bedingt davon. Sämtliche Fahrer, die Bestechungsgelder fließen hatten lassen, erhielten je drei Monate bedingt. Staatsanwalt Peter Losert verzichtete generös auf Rechtsmittel.
Die Gemeinde Wien wurde mit ihren Millionen-Forderungen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der Richter ließ in der Urteilsbegründung deutlich seine Zweifel an der Höhe des geltend gemachten Schadens durchblicken. (11.8.99)
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