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Smartphone kann zum E-Card-Lesegerät werden

Das Smartphone kann ab sofort mit der "Meine SV-App" als E-Card-Lesegerät verwendet werden. Dadurch erhalten alle Versicherten die Möglichkeit, ihrem Arzt mithilfe der E-Berechtigung Zugriff auf die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) zu gewähren.

Dies erleichtert insbesondere Hausbesuche, Visiten in Pflege- und Altersheimen, telemedizinische Behandlungen sowie die Ausstellung von Rezepten erheblich, erklärte der Dachverband der Sozialversicherungen gemeinsam mit der Ärztekammer am Mittwoch in einer Pressekonferenz.

Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitssystems

Peter Lehner, Co-Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger, und Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, bezeichneten die Neuerung als einen „Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitssystems“. Lehner hob hervor, dass dadurch ein hohes Maß an Flexibilität geschaffen werde, und betonte die Vorteile für die Patienten. Wutscher zeigte sich ebenfalls begeistert: „Es ist beeindruckend, wie es gelungen ist, mit geringen Mitteln und einer von Anfang an erfolgreichen Zusammenarbeit ein System zu entwickeln, das sowohl Patienten als auch Ärzten erheblich zugutekommt.“

Erfolgreicher Start der E-Card-Innovation

Die Kosten für das Projekt wurden mit 600.000 Euro beziffert, erklärte Peter Lehner. Der Startschuss fiel im Februar dieses Jahres. Ausgangspunkt war die Frage, wie die Pflege in Heimen verbessert und insbesondere die Medikamentenversorgung erleichtert werden könne. Daraus entwickelte sich die Idee, die NFC-Funktionalität der E-Card zu nutzen. Inzwischen wurde die Pilotphase, die derzeit 400 Anwendungen pro Woche umfasst, erfolgreich abgeschlossen. Mittlerweile sind alle Ärztinnen und Ärzte, die an das E-Card-System angebunden sind, unabhängig von ihrem Fachgebiet integriert. Reine Wahlärzte sind allerdings nicht flächendeckend erfasst.

Einfacher Zugriff für Ärzte über E-Card

Für die Nutzung werden ein Smartphone mit NFC-Funktion, eine NFC-fähige E-Card und die "Meine SV-App" benötigt. Über die E-Berechtigung erhält der ausgewählte Arzt Zugriff auf die ELGA, genauso, als wäre die E-Card in ein Lesegerät in der Ordination eingesteckt worden. Damit kann der Arzt 90 Tage lang auf die E-Medikation und E-Befunde sowie 28 Tage auf den E-Impfpass zugreifen. Außerdem ist es möglich, verschriebene Medikamente direkt in der E-Medikation zu speichern.

Zugang über die Meine SV-App

Um die Berechtigung zu erteilen, öffnet man die "Meine SV-App" auf dem Smartphone, wählt den gewünschten Arzt aus oder sucht ihn mithilfe der Postleitzahl, erklärte Lehner. Danach hält man die E-Card an die Rückseite des Smartphones, wodurch dem Arzt die Erlaubnis erteilt wird, auf das E-Card-System zuzugreifen. Dabei werden keine Gesundheitsdaten übertragen, sondern lediglich die Sozialversicherungs- und Kennnummer. Die Übertragung erfolgt über eine End-to-End-Verschlüsselung im Rechenzentrum, betonte Lehner, und bezeichnete das System als „datenschutzrechtlich zu 1000 Prozent perfekt“. Zusätzlich haben Versicherte die Möglichkeit, nachzuvollziehen, welcher Arzt wann auf ELGA zugegriffen hat.

„Unkomplizierte Weise“

Wutscher lobte das Projekt als Beispiel für die „gedeihliche Zusammenarbeit“ zwischen der Sozialversicherung und der Ärzteschaft. Auf „unkomplizierte Weise“ sei ein effektives und benutzerfreundliches Programm entwickelt worden. Es werde den ärztlichen Alltag erheblich erleichtern und gleichzeitig den Service für die Patienten verbessern. Im Testbetrieb habe sich gezeigt, dass es hervorragend funktioniert und sehr hilfreich ist. Die Rückmeldungen seien insgesamt überwiegend positiv gewesen, abgesehen von einigen kleinen Verbesserungsvorschlägen.

(APA)

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