Für die Schweizer Skigebiete wird es also keine generellen Zugangsbeschränkungen geben. Nur in geschlossenen Gondeln darf maximal zwei Drittel der Passagierkapazität genutzt werden.
Die Kantone sind in der Pflicht, die Schutzkonzepte zu überprüfen, bei Verstößen gegen die kantonalen Regelungen soll es zum Entzug der Betriebsbewilligung kommen.
Auch wird es schweizweit Beschränkungen bei der Zahl der Kunden in Geschäften geben. Empfohlen wird, dass sich nur mehr zwei Haushalte treffen. Der Gesundheitsreferent der Schweizer warnte bereits vor einer dritten Welle in der Schweiz.
(Red.)
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