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Skandalurteil sorgt für Proteste: Mutmaßlicher Vergewaltiger bekommt geringe Strafe, weil er "begabt" sei

In Belgien kommt es wegen des Urteils zu Protesten. Hier ein Bild von einer Demonstration zum Weltfrauentag am 8. März 2025 in Brüssel. Auf dem Schild steht: "Ich glaube dir. Nein heißt nein."
In Belgien kommt es wegen des Urteils zu Protesten. Hier ein Bild von einer Demonstration zum Weltfrauentag am 8. März 2025 in Brüssel. Auf dem Schild steht: "Ich glaube dir. Nein heißt nein." ©AFP (Symbolbild)
In Belgien sorgt aktuell ein Gerichtsurteil für Aufsehen: Ein mutmaßlicher Vergewaltiger wurde lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Begründung des Gerichts: Der 24-jährige Gynäkologie-Student würde "hohes Ansehen" genießen und sei "begabt".

Die Schuld des Angeklagten wurde zwar festgestellt, das Gericht ist also überzeugt, dass der junge Mann eine Studentin vergewaltigt hat, allerdings wurde gegen ihn keine Freiheitsstrafe verhängt.

Angeklagter Gynäkologie-Student sei "ein begabter junger Mann"

Dabei soll sich nicht nur der Umstand, dass der Medizin-Student bislang unbescholten ist, also keine Vorstrafen hat, strafmildernd ausgewirkt haben. Laut Medienberichten begründeten die Richter:innen ihr Urteil unter anderem auch mit Verweis auf das junge Alter des Angeklagten. Der 24-Jährige soll nun lediglich eine Geldstrafe von 3500 Euro zahlen. In der Urteilsbegründung hieß es weiter, dass der Gynäkologie-Student "hohes Ansehen" genieße und "ein begabter junger Mann" sei, der "sowohl privat als auch beruflich hoch angesehen" sei. Das hielt das Gericht in Löwen (Belgien) im Urteil, das am 1. April gefällt wurde, fest.

Allerdings handelt es sich bei dem Urteil um keinen Aprilscherz. An die Öffentlichkeit kam der Fall vor allem durch einen Youtuber, gegen den die Staatsanwaltschaft mittlerweile Ermittlungen eingeleitet haben soll, da er Identität des Täters preisgeben haben soll.

Gericht sieht Schuld des Angeklagten als erwiesen an

Die Schuld des 24-Jährigen zweifelte das Gericht nicht an: Die Richter:innen sehen es als erwiesen an, dass er nach einer Feier im November 2023 eine Studentin vergewaltigt hat. Auf Aufnahmen von Überwachungskameras ist demnach zu sehen, dass die Studentin stark alkoholisiert war und auf dem Weg zur Wohnung des Angeklagten immer wieder das Gleichgewicht verlor. Vor Gericht gab der Angeklagte an, dass er die Frau gefragt habe, ob er ohne Kondom in sie eindringen könne. Laut der belgischen Gesetzgebung ist diese Frage bei der Definition von Vergewaltigung allerdings irrelevant, wenn beispielsweise eine starke Alkoholisierung vorliegt.

Tat sei "schwerwiegend" und "inakzeptabel", trotzdem mildes Urteil

Das Gericht erklärte, dass die Frau in keinem Zustand war, in dem sie eine Entscheidung hätte treffen können. Dies gestand schließlich auch der 24-jährige Angeklagte ein. Das Gericht betonte, dass die "begangenen Handlungen schwerwiegend" und "inakzeptabel" seien und der Angeklagte die sexuelle Integrität der Frau "nicht respektiert" habe.

Trotzdem wurde keine Freiheitsstrafe gegen den jungen Mann verhängt, was auch bedeutet, dass es zu keinem Eintrag in seinem Vorstrafenregister kommt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen dieses Urteil Einspruch erhoben, es ist somit nicht rechtskräftig.

Angeklagter darf vorerst weiterstudieren

Der mutmaßliche Vergewaltiger darf aktuell vorerst weiterstudieren. Die Universitätsklinik, in der er bisher arbeitete, hat ihn allerdings vorläufig vom Dienst suspendiert. In Belgien kommt es seit dem Urteilsspruch immer wieder zu Protesten, zudem wurde eine Petition gegen sexualisierte Gewalt ins Leben gerufen.

(VOL.AT)

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