Nach dem zweiten Tagesordnungspunkt gibt die Kommune ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, allfällige Anliegen, Wünsche, Probleme und Beschwerden in Gemeindeangelegenheiten der Gemeindevertretung vorzubringen – dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
Tagesordnung
1.) Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
2.) Obervermuntwerk II – anschließend
Bürger-Fragestunde
3.) Berichte
4.) Ermächtigung zur Entgegennahme von Barzahlungen gemäß § 79 Absatz 3 Gemeindegesetz
5.) Umwidmungsansuchen Roman Sandrell, Unteres Vand 142a, 6793 Gaschurn auf der GST-NR 2105/1, GB Gaschurn, von “Freifläche Landwirtschaftsgebiet” in “Baufläche Mischgebiet Landwirtschaft” und “Verkehrsfläche”
6.) Resolution Vorsteuerregelung
7.) Genehmigung der letzten Niederschrift(en)
8.) Allfälliges
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