Eine neue Regelung bei Neuanmeldungen von Gemüse- und anderen Lebensmittelständen sorgt derzeit für Aufregung. “Das Gastronomieangebot ist ein wichtiger Faktor auf unseren Märkten, aber klar ist: Wir haben einen Versorgungsauftrag, wollen die Märkte als Nahversorger erhalten und keine reinen Fressmeilen fördern. Daher werden seit 1. Juli bei Neuanmeldungen von Gemüse- und anderen Lebensmittelständen keine sogenannten ‘Nebenrechte’ mehr vergeben, die faktisch das Betreiben eines kleinen Gastro-Standes (bis zu 8 Sitzplätze) erlaubt haben. Das heißt, genehmigt wird nur noch der reine Lebensmittelhandel, die Ausschank von Getränken oder das Angebot von Speisen ist bei neuen Genehmigungen von z.B. Gemüsestandeln nicht mehr erlaubt”, stellt die für Märkte zuständige Stadträtin Ulli Sima klar.
Sima: “Wiener Märkte sind Nahversorger und sollen das auch bleiben”
Grundsätzlich dürfen laut Marktordnung aktuell ein Drittel der Stände als reine Gastronomiestände betrieben werden. Dazu kamen in den letzten Jahren noch rund 45 % Lebensmittel-Stände mit Nebenrechten, der reine Lebensmittel- Handel auf den Märkten wird laut Sima immer stärker zurück gedrängt. Es sei in den letzten Jahren zu einem “Wildwuchs” an Gastroständen auf den Märkten gekommen, viele Standler hätten das System unterwandert, es wurden durch diese “Hintertüre” mehr Verabreichungsstände betrieben als gesetzlich erlaubt.
“Wir schließen mit der neuen Regelung diese Hintertür, greifen aber natürlich nicht in bestehende Verträge ein. Wir wollen, dass die Besucherinnen und Besucher ein breites und attraktives Angebot an Obst, Gemüse und Lebensmitteln auf den Märkten vorfinden und sich nicht nur ein Gastro-Stand an den nächsten reiht. Bei einigen Märkten hatte man schon den Eindruck, sie bestehen fast ausschließlich aus Lokalen, dass ist inakzeptabel”, so Sima abschließend.
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