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SIM-Karte: Vorarlberger in Barcelona abgezockt

Missstand schon lange bekannt.
Missstand schon lange bekannt. ©APA/Themenbild
Einem Altacher Student wurde in Barcelona das Handy geklaut. Nun soll er 1.900 Euro zahlen. Die AK hat dafür kein Verständnis, und will notfalls vor Gericht ziehen.
Archiv: Lösung im Streit um Handy-Rechnung

Spätestens, seit einem Vorarlberger 2014 in Barcelona das Handy gestohlen wurde und ihm wenig später eine Rechnung von 17.000 Euro ins Haus flatterte, ist das Problem reihum bekannt. Der SIM-Karten-Betrug floriert. Und der Gesetzgeber verharrt laut AK in Untätigkeit. Jetzt hat es erneut einen Vorarlberger Studenten erwischt. Wieder landete der Fall beim Konsumentenschutz der AK.

Der Student machte in Barcelona Urlaub. In der Nacht zum 19. April griff er in einer Strandbar irgendwann vergeblich nach seinem Handy. Es war ihm Minuten vorher geschickt aus der Hosentasche gezogen worden. So etwas ist ärgerlich, aber zu verschmerzen. Die Telefonrechnung von 1900 Euro, die ihn zuhause erwartete, sorgte freilich für große Augen. “Der Student war SIM-Karten-Betrügern in die Hände gefallen”, sagt AK-Konsumentenschützer Paul Rusching. Die nehmen die SIM-Karte aus dem geklauten Handy und wickeln dank modernster Technik in wenigen Stunden hunderte Anrufe ab. Sie lassen Mehrwertnummern wählen, mit deren Betreibern sie vermutlich unter einer Decke stecken.

Die AK hat sich des Opfers angenommen. “Das Angebot des Telefonnetzbetreibers ‘3’ von 30 Prozent Nachlass kommt nicht in Frage. Notfalls ziehen wie vor Gericht.” Was Rusching besonders aufbringt, ist die Tatsache, dass der Gesetzgeber das Problem kennt, aber untätig bleibt.

Die AK Vorarlberg habe den Bund schon Anfang Mai 2014 zu Maßnahmen aufgefordert, die Konsumenten wirksam vor der neuen Art des Betrugs zu schützen. Denn “viele tausend Euro für praktisch nichts bezahlen zu müssen, kann die finanzielle Existenz bedrohen”, betont Rusching. AK-Präsident Hubert Hämmerle erinnert an die Forderung der AK aus 2014: Die “Aufnahme aller verbrauchsabhängig verrechneten Dienste (Sprachtelefonie, SMS und so weiter) in die Kostenbeschränkungsverordnung (KobeV)” ist seither überfällig. Auch sollen die Netzbetreiber dafür Sorge tragen, “dass sich die Anzahl der möglichen gleichzeitigen Verbindungen am Nutzungsverhalten des durchschnittlichen Verbrauchers orientiert. Das heißt, es sollen maximal zwei Verbindungen gleichzeitig möglich sein.”

Die Einbindung aller verbrauchsabhängig verrechneten Dienste in die KobeV sei bereits im Gesetzesentwurf von 2011 vorgesehen gewesen, wurde dann aber laut AK-Aussendung auf ,Wunsch’ der Wirtschaftskammer nicht in die Verordnung aufgenommen.

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