Er sei überzeugt, dass sein Mandant einen Prozess gegen A1 ohnehin gewonnen und dann gar nichts bezahlen hätte müssen. “Diese Lösung ist aber zweifellos im Sinne meines Mandanten, da für ihn dieser Albtraum nun schneller ein Ende hat”, erklärte Schneider. A1 habe allerdings weiterhin keine Konzepte vorgelegt, wie “Schockrechnungen” künftig verhindert werden könnten. Damit sei absehbar, dass Kunden auch in Zukunft solche Rechnungen erhalten könnten. Der Vorarlberger sei “sicher kein Einzelfall – wir sprechen hier eher von einem Massenphänomen”.
Weitere Fälle von “Schockrechnungen”
Infolge der Berichterstattung zu dem Fall hätten sich weitere Mobilfunkkunden an ihn gewendet, die als Opfer ganz ähnlicher Vorgänge wie der Student ebenfalls “Schockrechnungen” erhielten, sagte Schneider. Einige davon seien bereits auf ein von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) vermitteltes Kulanzangebot eingegangen, bei dem Kunden oft weit mehr bezahlen müssten, als ein ordentliches Gericht dem Netzbetreiber zugesprochen hätte. Hier werde es mitunter schwierig, noch zu helfen, so der Anwalt.
Schneider: RTR-Ankündigung “verfehlt und ungenügend”
Er begrüße es, dass die RTR “nach jahrelangem Ignorieren der Thematik” nun reagieren wolle. Die Ankündigung der RTR, mit einzelnen Regulatoren im Ausland Lösungen diskutieren zu wollen, erscheine ihm aber “verfehlt und ungenügend”. So erlaubten nicht nur spanische Netzbetreiber das Schalten unbegrenzt vieler Parallelschaltungen, sondern auch die vieler anderer Länder. Weiters verlagerten die AGB der österreichischen Mobilfunker noch immer das Risiko des Missbrauchs einer gestohlenen SIM-Karte bis zum Eintreffen einer Verlustmeldung auf den Kunden. Schneider forderte diesbezüglich eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes.
(APA)
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