Silvesterfeuerwerk in Maßen
Grundsätzlich ist die Verwendung von F2 Feuerwerk (Raketen, Batterien, Böller, etc.) im Ortsgebiet verboten. Das hat gute Gründe. Bei dichter Verbauung und hoher Einwohnerzahl stellt jedes Feuerwerk eine akute Gefahr für Sicherheit und Gesundheit dar.
Der Bürgermeister von Lustenau hat sich dennoch entschieden, dieses Verbot auch 2022 aufzuheben – aber erst ab 23 Uhr. Im Umkreis von 100 m um Pflegeheime, Stallungen, Tierhaltung, Tankstellen und Kirchen bleibt das Verbot aber aufrecht.
Wir bitten also um Mäßigung und wünschen einen guten, friedlichen, rücksichtsvollen Rutsch ins neue Jahr
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