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Silvester in Wien: Parkschein am 31. Dezember nicht vergessen

Der 31. Dezember ist kein offizieller Feiertag, aus diesem Grund gelten auch die Kurzparkzonen.
Der 31. Dezember ist kein offizieller Feiertag, aus diesem Grund gelten auch die Kurzparkzonen. ©APA/Herbert Neubauer (Themenbild)
Der 31. Dezember ist kein offizieller Feiertag. Sollten Sie mit dem Auto unterwegs sein, vergessen Sie den Parkschein in Wien nicht.

Trotz der Silvesterstimmung sollte darauf geachtet werden, dass die Kurzparkzonen am 31. Dezember in Wien gelten. Falls Sie mit dem Auto unterwegs sind, sollten Sie den Parkschein nicht vergessen. Achtung, die generellen Ausnahmen sind:

Stadthallen-Kurzparkzone (15. Bezirk), gültig 18-22 Uhr, Maximale Parkdauer 2 Stunden – rund um Bahnhöfe und Spitäler sowie die Anrainerparkplätze.

Vorsicht ist vor allem bei den Anrainerparkplätzen in den Bezirken 2, 3, 4, 6, 7, 9, 12 und 15 geboten, die zusätzlich zu den Kurzparkzonen gelten. Diese dürfen ausnahmslos 24 Stunden pro Tag sieben Tage die Woche nur von Anrainern mit entsprechendem Parkpickerl sowie von Behinderten mit Ausweis benützt werden. Also auch nicht von Motorrädern und Mopeds! Offizielle Infos der Stadt Wien zum Anrainer-Parken finden Sie hier.

Es wird empfohlen, in den genannten Bezirken besonders darauf zu achten, wo Sie das Auto abstellen. Navigieren Sie sich hier zur Kurzparkzone im 15. Bezirk.

(Red)

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