Grundsätzlich ist die Verwendung von F2 Pyrotechnik (Rakten, Batterien, Böller) im Ortsgebiet verboten. Der Fußacher Gemeindevorstand hat beschlossen, dieses Verbot zu Silvester wieder aufzuheben – allerdings nur von 31. Dez. 23:00 bis 01. Jan 01:00. Aber auch innerhalb dieses Zeitfensters gilt der Grundsatz des Schutzes der Gesundheit, der Sicherheit und vor übermäßigem Lärm, den jeder Feuerwerker zu verantworten hat.
Insbesondere müssen auch ausreichende Abstände (mind. 100m) zu Stallungen, Viehhaltung, Tankstellen und der Kirche in Fußach gehalten werden.
Die Polizei dürfte auch dieses Jahr wieder heillos überlastet sein.
Aber wer sich durch Feuerwerk gestört oder gar gefährdet fühlt, kann Anzeige wg. Verstoßes gegen das PyrotechnikGesetz bei der BH Bregenz, evtl. auch gegen das Tierschutzgesetz erheben.