Silvester-Feuerwerk in Dornbirn: Bitte so wenig wie möglich!
Dornbirn. Das Feuerwerk zum Jahreswechsel hat jahrelange Tradition und ist ohne Zweifel schön anzusehen, doch leider auch besonders schädlich für Menschen, Tiere und Umwelt. Lärm, Schadstoffe und die erhöhte Unfallgefahr sind nur einige der Schattenseiten eines Feuerwerks.
Nachdem Feuerwerkskörper nach wie vor verkauft werden dürfen, haben sich die Städte Dornbirn und Hohenems und die Marktgemeinde Lustenau auf eine gemeinsame Vorgangsweise im Bezirk geeinigt: Um die Lärm- und Umweltbelastungen möglichst kurz und gering zu halten, ist das Abschießen von handelsüblichen Kleinfeuerwerken in der Silvesternacht zwischen 23 und 1 Uhr ausnahmsweise erlaubt.
Diese Ausnahme gilt nicht in den öffentlichen Parkanlagen, in der Dornbirner Ache und auf den Geh- und Radfahrwegen entlang der Dornbirner Ache - dort bleibt das Verbot aufrecht. Auf jeden Fall verboten bleibt die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten sowie Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten, wie insbesondere Tankstellen.
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