Silvester-Feuerwerk: Bitte Rücksicht nehmen
Vor allem auf alte, kranke und ruhebedürftige Menschen ist Rücksicht zu nehmen. Daher dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nicht in lärmempfindlichen Zonen oder in unmittelbarer Nähe von Krankenanstalten, Alters-, Kinder- und Erholungsheimen abgeschossen werden.
Bestimmte pyrotechnische Gegenstände sind generell in Ortsgebieten verboten, wobei der Bürgermeister per Verordnung Ausnahmen bestimmen kann. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die meisten Feuerwerkskörper von Jugendlichen unter 18 Jahren weder besessen noch verwendet werden dürfen.
Mit Schwerpunkteinsätzen wird die Exekutive darüber wachen, dass die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes eingehalten werden.
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OTS0119 2006-12-28/15:44
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