Die Exekutive wird mit Schwerpunkteinsätzen darüber wachen, dass die bestehenden Verbote eingehalten werden.
Vor allem auf alte, kranke und ruhebedürftige Menschen ist Rücksicht zu nehmen. Daher dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nicht in lärmempfindlichen Zonen oder in unmittelbarer Nähe von Krankenanstalten, Alters-, Kinder- und Erholungsheimen abgeschossen werden. Daneben leiden auch Tiere unter dem für sie ungewohnten Knall- und Blitzlichtgewitter, das oft tagelang andauert. “Für viele Heimtiere ist die Silvesternacht eindeutig die schlimmste Nacht des Jahres”, betont Landesveterinär und Tierschutzombudsmann Erik Schmid. Doch nicht nur Heimtiere, auch Nutztiere oder Wildtiere, die im so schon anstrengenden Winter besonderem Stress ausgesetzt sind, reagieren empfindlich auf Ruhestörungen. Folgende Grundsätze sollten laut Schmid daher eingehalten werden:
- Weniger ist manchmal mehr: reduzieren Sie ihr Feuerwerk, auch Ihren Mitmenschen, der Umwelt und dem Klima zuliebe.
- Konzentrieren Sie das Zünden der Knall- und Feuerwerkskörper ausschließlich auf die Zeit des Jahreswechsels. Die unerwünschten Belastungen werden so auf eine kurze Zeit reduziert.
- Entsorgen Sie die Reste, vermeiden Sie das Abfeuern auf Weide- und Äsungsflächen (nicht verrottbare Plastik- und Metallteile können in das Viehfutter gelangen und bei den Tieren schwere gesundheitliche Störungen auslösen).
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