Signa-Gründer René Benko bleibt auch über Weihnachtsfeiertage in U-Haft
Wess sieht die Verhältnismäßigkeit der U-Haft nicht mehr als gegeben an. "Das Gericht vermeint, der lange zu untersuchende Zeitraum aus der Vergangenheit begründe bereits die (konkrete) Tatbegehungsgefahr für die Zukunft", sagte Benkos Verteidiger zur APA. Wess argumentierte, dass der Beschluss über die U-Haft-Verlängerung das "bisherige (erkennbare) Haftübel bei einem bis dato gerichtlich unbescholtenen österreichischen Staatsbürger, der auch umfassend sozial integriert ist" nicht ausreichend berücksichtige. Benko sitzt seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft. Er nahm an der Haftverhandlung per Video aus der Justizanstalt Innsbruck teil.
Urteile über René Benko bisher nicht rechtskräftig
Im Oktober wurde Benko in Innsbruck im ersten Strafverfahren wegen betrügerischer Krida nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt. In einem zweiten Verfahren im Dezember fasste Benko ebenfalls wegen betrügerischer Krida 15 Monate bedingte Haft aus. Nach Einsprüchen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und Verteidigung ist auch dieses Urteil nicht rechtskräftig. Benko wies bisher stets jegliche Vorwürfe zurück.
Die WKStA ging zuletzt im Verfahrenskomplex rund um die Signa-Pleite 14 verschiedenen Sachverhaltssträngen nach. Zu den Vorwürfen zählen neben betrügerischer Krida auch Untreue, schwerer Betrug, Gläubigerbegünstigung und Förderungsmissbrauch. Im Visier hat sie mehr als ein Dutzend Beschuldigte sowie zwei Verbände. Der ermittlungsgegenständliche Gesamtschaden belaufe sich aktuell auf rund 300 Mio. Euro.
(APA/Red.)
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