Die ÖVP hat nach dem Sieg bei der EU-Wahl Anspruch auf eine Sonderförderung von 4,6 Mio. Euro. In Summe erhalten die fünf heimischen Parteien, die im neuen Europaparlament vertreten sein werden, laut APA-Berechnung bis zu 13,1 Mio. Euro Wahlkampfkostenerstattung, wobei die Grünen ihren Anteil nicht voll ausschöpfen können. Bei der Nationalratswahl gibt es diese zusätzliche Parteienförderung nicht.
Um die Mittel abzuholen, müssen die Parteien bis Ende August eine von Wirtschaftsprüfern bestätigte Aufstellung ihrer Wahlkampfkosten beim Bundeskanzleramt einreichen. Denn der Anspruch ergibt sich zwar aus dem Stärkeverhältnis der Parteien bei der Wahl. Keine Partei kann jedoch mehr Geld erhalten, als sie tatsächlich ausgegeben hat.
NEOS und Grüne könnten Maximalsumme ausschöpfen
Wie viel Geld die Parteien wirklich abholen können, ist im Detail noch nicht bekannt. Vorläufige Zahlen nannten auf APA-Anfrage vorerst nur NEOS und Grüne. Erstere werden die Maximalsumme von 1,1 Mio. Euro laut Generalsekretär Nick Donig ausschöpfen können - die gesamten Wahlkampfausgaben beziffert er mit 1,9 Mio. Euro. Zweitere haben laut Wahlkampfleiter Thimo Friesel 1,2 Mio. Euro investiert. Das ist zwar mehr als ursprünglich erwartet. Wegen des überraschend starken Ergebnisses wäre aber noch mehr drin gewesen, denn Anspruch haben die Grünen auf bis zu 1,9 Mio. Euro.
Für SPÖ und FPÖ sind die ursprünglich angepeilten Wahlbudgets mit der Sonderförderung dagegen nicht ausfinanziert. Beide Parteien haben vor der Wahl 3,5 Mio. Euro als Kostengrenze genannt. Der maximale Anspruch der SPÖ beträgt aber nur 3,2 Mio. Euro, bei der FPÖ sind es 2,3 Mio. Euro.
Wahlkampfkosten der ÖVP unbekannt
Die ÖVP hat ihre Wahlkampfkosten vor dem Urnengang nicht beziffert und nennt auch jetzt keine Zahlen. Bei der vorigen EU-Wahl 2014 hatte die Volkspartei 3,7 Mio. Euro Wahlkampfkostenrückerstattung erhalten. Sollte sie den Rahmen voll ausreizen können, wären es diesmal bis zu 4,6 Mio. Euro - also 3,5 Euro pro Stimme.
In Summe ausgezahlt werden 13,1 Mio. Euro (2,04 Euro für jeden Wahlberechtigten). Bei der Nationalratswahl im Herbst gibt es diese Wahlkampfkostenrückerstattung nicht - sie wurde 2012 gestrichen, die jährliche Parteienförderung im Gegenzug aber fast verdoppelt, was den Verlust über eine fünfjährige Wahlperiode mehr als ausgleicht. Auch die Bundespräsidentenwahlen müssen die Parteien aus der eigenen Tasche (bzw. aus der Parteienförderung) berappen.
(APA/red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.