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Siedlungsränder neu definiert

Die Marktgemeinde Nenzing hat ein Räumliches Entwicklungskonzept erarbeitet.
Die Marktgemeinde Nenzing hat ein Räumliches Entwicklungskonzept erarbeitet. ©Elke Kager Meyer
Nach mehr als einjähriger Vorbereitung hat die Nenzinger Gemeindevertretung im Oktober des vergangenen Jahres den Entwurf des Räumlichen Entwicklungskonzeptes für das Gemeindegebiet beschlossen.

Nachdem diese Planung nun einen Monat lang öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegen ist, stehen auch die Änderungsvorschläge fest: Insgesamt 28 Grundstücksbesitzer – überwiegend mit Grundstücken an Siedlungsrändern – stellten einen Antrag, ihre Widmung nochmals zu überprüfen. „Jeder einzelne dieser Änderungsvorschläge wird nun gemeinsam mit den Fachplanern im Raumplanungsausschuss und der REK-Arbeitsgruppe analysiert und darüber beraten. Anschließend wird der Entwurf mit diesen Einwendungen und Stellungnahmen nochmals der Landesregierung zur Anhörung übermittelt und erst danach der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt“, berichtete Bürgermeister Florian Kasseroler bei der letzten Gemeindevertretungssitzung im vergangenen Jahr. Siedlungsgrenzen In einem Schreiben der Vorarlberger Landesregierung wurde vermerkt, dass Siedlungsausweitungen in Nenzing nur geringfügig vorgesehen sind. Insgesamt werden die Räumlichen Entwicklungskonzepte der Gemeinden Nenzing und Frastanz, die diesbezüglich sehr eng zusammengearbeitet haben, von Seiten des Landes als sehr positiv bewertet.

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